Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

PSW Group mahnt zur Einhaltung der DSGVO


DSGVO: Strafen und Sanktionen können schnell existenzbedrohend werden
Das Gros der im drei- bis fünfstelligen Bereich liegenden DSGVO-Sanktionen in 2020 wurde gegen kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Soloselbstständige verhängt




Wenn es um den Datenschutz geht, sind die deutschen Behörden alles andere als zimperlich: Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes 2018 hat die Datenschutzbehörde DSGVO-Bußgelder in Höhe von 69 Millionen Euro erlassen – und landet im europäischen Vergleich, direkt nach Italien, auf Rang 2. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam. "Ganz offensichtlich läuft auch drei Jahre nach Einführung der DSGVO noch längst nicht alles datenschutzkonform in deutschen Unternehmen", schätzt Geschäftsführerin Patrycja Schrenk.

Vor allem seit 2020 stiegen Strafen und Sanktionen empfindlich – sowohl in ihrer Anzahl, als auch in der Höhe der verhängten Bußgelder. So wurden, nach Informationen des Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, 2019 noch 187 Verstöße gezählt, 2020 hingegen 301. Längst sind nicht nur Großkonzerne wie H&M, Google, oder jüngst: Amazon, betroffen. Das Gros der im drei- bis fünfstelligen Bereich liegenden DSGVO-Sanktionen in 2020 wurde gegen kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Soloselbstständige verhängt. "Die DSGVO wurde geschaffen, um Datenkraken das Handwerk zu legen. Doch sie gilt auch für Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Betriebe. Und gerade in dieser Unternehmensgröße kann ein DSGVO-Bußgeld schnell existenzbedrohend werden", mahnt Schrenk zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Eine DSGVO-Strafe kann für einen Mittelständler schnell existenzvernichtend werden.

Es gibt unzählige Gründe, die zu DSGVO-Bußgeldern führen können. Darunter befinden sich einige klassische Fallstricke, wie Patrycja Schrenk informiert: "Beispielsweise setzt die Unternehmenswebsite Cookies, in die Nutzende nicht eingewilligt haben. Oder die Datenschutzerklärung auf der Website ist fehlerhaft oder fehlt ganz. Verpassen Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, kann auch das ein DSGVO-Bußgeld nach sich ziehen." Auch jedem Auskunftsersuchen muss die notwendige Beachtung geschenkt werden, sollen keine Sanktionen der Aufsichtsbehörden drohen: Artikel 15 der DSGVO spendiert Betroffenen das Recht, über die zu ihrer Person gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen. Unternehmen müssen diesem Auskunftsersuchen binnen eines Monats nachkommen.

Die Höhe eines Bußgeldes wird übrigens von der zuständigen Datenschutzbehörde festgelegt. Feste Rezepte gibt es nicht – jeder Fall wird separat betrachtet. Artikel 83 der DSGVO nennt zwar die "allgemeinen Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen" und hält einen Katalog von Bemessungskriterien zur Kalkulation der Bußgeldhöhe bereit. Aber: "Die Datenschutzbehörden haben einen großen Ermessensspielraum in ihrer Bewertung von Datenschutzvorfällen, sodass die Höhe der DSGVO-Bußgelder massiv variieren kann", ergänzt Patrycja Schrenk. Verschiedene Faktoren haben dabei Einfluss auf die Höhe eines Bußgelds, darunter die Schwere der Datenschutzverletzung oder die Bereitschaft des Unternehmens, die Datenschutzverletzung abzustellen.

Das Bußgeld an sich ist jedoch nicht das einzige, was es zu bedenken gilt. Hinzu kommen der Image-Verlust, der nach einem Datenskandal unvermeidbar ist, und der nicht konkret beziffert werden kann, sowie etwaige Schadenersatzansprüche. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind denkbar. Es ist daher essenziell, die korrekte Umsetzung der DSGVO-Vorschriften zu beachten, um Risiken zu minimieren. "Geschäftsführung oder Vorstand müssen die Rechte von Betroffenen sowie die Datenschutz-Vorschriften kennen und sich – falls erforderlich – qualifizierte Unterstützung ins Boot holen. Ich raten jedem, individuelle Anforderungen durch eine Ist-Analyse herauszuarbeiten. Erst dann zeigt sich, wo Lücken bestehen und wie diese sich schließen lassen. Hat das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benannt, wird dieser helfen können", mahnt Schrenk mit Nachdruck. Auch externe Datenschutzbeauftragte sind in diesem Fall hilfreich, denn sie verfügen über das notwendige Know-how und bieten transparente Kostenstrukturen, sodass Unternehmen gut planen können. (PSW Group: ra)

eingetragen: 18.11.21
Newsletterlauf: 26.01.22

PSW Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen