Delta-Korrektur das zentrale Thema 2010
Jahressteuergesetz 2010: Die Fallstricke zwischen den Neuerungen
Welche Änderungen die neue Gesetzeslage für Softwaredienstleister, Anwendungsentwickler und Fachabteilungen bringt
(29.09.10) - Selten hat eine Verzögerung im Steuerwesen für so viel Verwirrung gesorgt – aber jetzt sind die Jahressteuerbescheinigungen nach neuem Recht endlich verschickt. Zeit zum Durchatmen? Ja -aber nur kurz, stellt die microfin Unternehmensberatung fest: Nur ein Jahr nach der Einführung der Abgeltungsteuer entsteht neuerlicher Anpassungsbedarf an die gesetzlichen Grundlagen.
Auch 2010 komme auf Fachabteilungen der Wertpapierabwicklung, Anwendungsentwickler und Softwaredienstleiter einiges an Implementierungs- und Testaufwand zu.
Im Wesentlichen sind laut microfin die folgenden Neuregelungen dafür verantwortlich:
1. Delta-Korrektur-Verfahren
Die Abgeltungsteuer hat jahresübergreifende Korrekturen deutlich komplizierter gemacht: Ohne eine Rückforderung und Korrektur der bereits ausgestellten Steuerbescheinigung sind sie nicht mehr möglich. Weil sich dieser Aufwand aber in den meisten Fällen nicht lohnt, greift die gesetzliche Regelung des Delta-Verfahrens.
Noch ist dieses Verfahren allerdings nicht in allen Details fixiert. So bleiben etwa Fragen zum Umgang mit selbstverschuldeten Fehlern, Betriebsvermögen, Steuerausländern, Ersatzbemessungsgrundlagen und der Verantwortlichkeiten bei Depotüberträgen zu klären.
Angesichts der Volatilität und Tragweite ist bei diesem Thema gutes Change Management entscheidend – zumal auch kurzfristige Änderungen zu erwarten sind. Zusätzlich muss dieses Verfahren insbesondere für Wertpapierüberträge und über Jahresgrenzen hinweg getestet werden. Das schafft eine erhöhte Komplexität für die Erzeugung und Bereitstellung der nötigen Datenstände zum Beispiel für Zeitreisen. Entsprechend wächst auch der Aufwand.
Die Delta-Korrektur wird somit zum zentralen Thema 2010, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Entwicklern und Fachexperten zwingend erfordert.
2. Unentgeltliche Überträge/Freistellungsaufträge
Eine bessere Überprüfbarkeit will der Gesetzgeber mit einer anderen Maßnahme erreichen: Die Steuerinformationsnummer (TIN) muss künftig bei unentgeltlichen Überträgen für Sender und Empfänger verpflichtend erfasst werden.
Das gleiche gilt für neue Freistellungsaufträge (FSA) – für bereits vorliegende FSA muss die TIN bis 2014 nacherfasst werden. Die Konsequenzen sind klar: Entsprechende Datenfelder und Prozessanpassungen werden notwendig. Für die Nacherfassungen von bestehenden FSA sind entsprechende Informationskanäle an die Kunden und die entsprechenden Verarbeitungskanäle für Rückläufer zu schaffen.
Eine Alternative ist die Ermittlung der TIN beim Bundeszentralamt für Steuern – sofern der Kunde dem Vorgehen nicht widerspricht. Auf welchem Weg dies erfolgen kann, ist allerdings noch nicht definiert. Es müssen Anpassungen in Richtung der Schnittstellen zum Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt, und es muss ein möglichst kostengünstiger Weg gefunden werden, die Kundenzustimmung einzuholen.
Gleichzeitig müssen die bestehenden Schnittstellen auch auf die Verarbeitung der TIN getrimmt werden, denn auch hier muss diese bald mitgeliefert werden.
3. Investmentsteuergesetz
Die Anpassungen in § 5 werden dazu führen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen in den Wertpapier-Mitteilungs (WM)-Daten erfolgen werden.
Dies hat zur Folge, dass Dateneinspielung, Konvertierung und Verarbeitung aller auf WM-Daten basierender Vorgänge getestet werden müssen. Dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn ein enger Kontakt zwischen IT und den zuständigen Fachexperten gepflegt wird.
Fazit: Es kommt also wieder einiges an Arbeit auf alle Beteiligten zu. Wenn die Einführung der Abgeltungsteuer also noch Spuren des und Anlass zum Dissens zwischen Fachabteilungen und IT hinterlassen hat, ist es jetzt dringend Zeit, die Wogen zu glätten. Die neuen Regelungen werden wieder eine intensive, konstruktive Zusammenarbeit erfordern. (microfin Unternehmensberatung: ra)
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