Einrichtung eines Überwachungssystems
Neue Stellungnahme: Zusammenwirken von Interner Revision und Risikomanagement
Der Aufsichtsrat muss überwachen, wie wirksam Risikomanagement und Internes Revisionssystem sind
Die Frage, wie das Überwachungssystem eines Unternehmens und das Zusammenspiel der einzelnen Unternehmensfunktionen ausgestaltet werden, lässt der Gesetzgeber weitestgehend unbeantwortet. Interne Revision und Risikomanagement sind wichtige Funktionen der Unternehmensführung und insbesondere des Überwachungssystems. Die Frage des Zusammenwirkens dieser beiden wichtigen Unternehmensfunktionen ist nun Thema einer neuen Stellungnahme von DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. und RMA Risk Management & Rating Association e.V.
Der Vorstand einer AG etwa ist gesetzlich zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet. Der Aufsichtsrat muss überwachen, wie wirksam Risikomanagement und Internes Revisionssystem sind. Die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten schaffen in der Praxis vielfach Verunsicherung. Dies gilt insbesondere dort, wo sich Organisationsverschulden und persönliche Haftung auf die Organe der Unternehmen auswirken können. Die Frage nach der organisatorischen Ausgestaltung stellt sich darüber hinaus auch für Organisationen außerhalb von Kapitalgesellschaften immer, wenn die Zusammenarbeit bzw. die Abgrenzung von Revisionsfunktion und Risikomanagement zu klären sind.
Mit dem "Three Lines of Defense Model" vertritt das Institute of Internal Auditors (IIA) ein Rahmenkonzept, bei dem die verschiedenen Funktionen des Überwachungssystems bisher konsequent voneinander getrennt dargestellt werden. In der Praxis finden sich aber auch Organisationsansätze, die Teile und Funktionen des Überwachungssystems integrieren oder synergetisch miteinander verknüpfen.
Die vorliegende Stellungnahme von DIIR und RMA stellt diese verschiedenen Organisationsformen mit ihren Vor- und Nachteilen dar und zeigt nicht nur die daraus resultierenden Herausforderungen auf, sondern bietet Empfehlungen, damit in der Praxis umzugehen. (DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision: ra)
eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 28.08.20
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