Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Unternehmen verstoßen gegen das BDSG


Das Bundesdatenschutzgesetz ist zahlreichen Unternehmen noch ein Buch mit sieben Siegeln
Vielen ist nicht bewusst, welche Vorschriften es gibt und verletzen damit unabsichtlich geltendes Recht

(03.13.13) - Verstößt eine Firma gegen das Bundesdatenschutzgesetz, muss sie dafür geradestehen – unter Umständen sogar der Inhaber des Unternehmens. Vielen ist jedoch nicht bewusst, welche Vorschriften es gibt und verletzen damit unabsichtlich geltendes Recht. EgoSecure nennt Betroffene und Stolperfallen.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten. Die Basis für dieses Recht ist bereits im Grundgesetz verankert. Nahezu alle Unternehmen sind hiervon betroffen, denn es richtet sich an jede Firma, die personenbezogene Daten nutzt und damit unter anderem an:

>> Unternehmen, die bestimmte Leistungen an Endverbraucher vertreiben (Online-Shop, etc.)
>> Leistungen, die gewerblichen Kunden verkauft werden, die keine "juristische Person" sind (wie etwa Freiberufler)
>> Firmen, die Leistungen bei Lieferanten einkaufen, die keine juristischen Personen sind (zum Beispiel bei Einzelunternehmern)
>> Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und deren Daten speichern und verarbeiten beziehungsweise Stellen ausschreiben und Bewerbungen erhalten.

Fazit: Fast alle großen und mittelständischen Firmen sind hiervon betroffen, denn auf die meisten treffen alle der genannten Punkte zu. Schon auf den bloßen Verdacht hin, es könnten Daten in falsche Hände geraten, wird die verantwortliche Aufsichtsbehörde aktiv.

Die fünf Gebote
Firmen wecken bereits Misstrauen, wenn sie es versäumen, an geeigneter Stelle ihren Datenschutzbeauftragten zu nennen. Doch das BDSG gibt auch bezüglich der technischen Anforderungen ganz konkrete Handlungsanweisungen, wie Daten korrekt zu verarbeiten sind. Aus diesen Anforderungen des Gesetzes lassen sich unter anderem die fünf folgenden technischen Punkte, die jedes Unternehmen beachten sollte, ableiten:

1. Zugriffskontrollen, die beschränken, wer, wann und unter welchen Umständen Einblick in personenbezogene Daten hat
2. Verschlüsselungslösungen nach dem aktuellen Stand der Technik
3. Protokollierungen, mit deren Hilfe sich im Schadensfall prüfen lässt, von wem, wann und in welchem Umfang auf personenbezogene Informationen zugegriffen wurde
4. ein effektiver Schutz gegen Malware (Schadsoftware)
5. strenge Kriterien für Cloud-Dienste (Hier sind die Auflagen derart streng, das viele gängige Cloud-Services für die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten gar nicht in Frage kommen.)

"Verstoßen Firmen gegen das BDSG drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro – auch wenn kein konkreter Datenverlust vorliegt. Es kann aber auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung oder der IT-Leiter zur Folge haben", warnt Stephan Schmidt, Fachanwalt für IT-Recht bei TCI Rechtsanwälte. "Für jedes Unternehmen ist es unerlässlich, bei der Pflege und Aufbewahrung seiner digitalen Unterlagen einen lückenlosen Schutz der IT-Systeme zu gewährleisten. Es ist erschreckend zu sehen, wie viele Firmen sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und kaum ahnen, welchen Risiken sie sich und ihre Kunden dadurch aussetzen." (EgoSecure: ra)


EgoSecure: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen