Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umfassende Risikoanalyse vornehmen


DSGVO: Verfahrensverzeichnis auch für Auftragsverarbeiter verpflichtend
7. NRW IT-Rechtstag der davit beschäftigt sich mit der neuen Datenschutzverordnung: Unternehmen bleiben nur noch ein paar Monate Vorbereitungszeit



In weniger als einem dreiviertel Jahr ist es soweit: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in der gesamten EU. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie bis zu diesem Stichtag ihr Datenschutzkonzept den neuen Anforderungen angepasst haben müssen. Anderenfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, hin, die sich auf ihrem 7. NRW IT-Rechtstag in Köln auch mit dem Thema DSGVO beschäftigt.

"Unternehmen müssen spätestens jetzt eine umfassende Risikoanalyse vornehmen", warnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, davit-Gebietsleiter Nordrhein-Westfalen. Die DSGVO bringt zahlreiche neue Verpflichtungen und betrifft de facto fast jedes Unternehmen. Zu den Neuerungen, die sie einfordert, gehört unter anderem, dass zukünftig Dienstleister, die personenbezogene Daten im Auftrag Dritter verwerten, über ein ‚Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten’ verfügen müssen.

Auftragsverarbeitung findet sich in vielen Branchen: Der Bogen spannt sich hier über Rechenzentren und Callcenter bis hin zu Werbeagenturen, die im Kundenauftrag Marketingaktionen durchführen oder Webseiten pflegen. Aber selbst Druckereien oder die Hersteller von Büro-Stempeln sind betroffen. Bisher mussten nur ihre Auftraggeber ein solches Verzeichnis pflegen.

Jedoch auch für diejenigen, für die bisher schon die Führung eines so genannten Verfahrensverzeichnisses vorgeschrieben war, ergeben sich ab Mai 2018 einige Änderungen. "Das bedeutet, auch Unternehmen, die bereits ein Verfahrensverzeichnis haben, müssen dieses jetzt überprüfen und anpassen", erläutert Luckhaus. (Deutscher Anwaltverein: ra)

eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 23.10.17

Deutscher Anwaltverein: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen