Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Rechtssichere IT-Security-Lösungen


IT-Sicherheit am Arbeitsplatz im Einklang mit Arbeitnehmerrechten herstellen
Nach dem aktuellen Bundesarbeitsgerichtsurteil zum unerlaubten Einsatz von Monitoring-Tools stellen sich nun Fragen, wie IT-Sicherheit am Arbeitsplatz hergestellt werden kann, ohne dabei im Fall des Falles Arbeitnehmerrechte zu verletzen



Am 27. Juli 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein zu weitreichendes Keylogging einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellt. Nach § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist dies unzulässig, "wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht."

Gewonnene Erkenntnisse aus dem zugrunde liegenden Fall, bei dem der Angestellte zwar über eine Überwachung informiert war, letztendlich jedoch jeder seiner Tastenschläge aufgezeichnet wurde und zudem eine Spähsoftware den Bildschirm überwachte, waren somit nicht rechtstauglich verwertbar. Dies hätte sich anders dargestellt, wären nur tatsächliche kritische Tätigkeiten an Unternehmensdaten aufgezeichnet worden.

Angesichts des aktuellen Urteils sind die Unsicherheiten groß, inwieweit eine datensichere Grundlage in Unternehmen geschaffen werden kann, ohne im Fall des Falles Mitarbeiterrechte zu verletzen. Denn insbesondere im Hinblick auf die in 2018 in Kraft tretende Novellierung des BDSG sind Unternehmen verpflichtet, bei eventuellen Datenlecks den Nachweis für eine ständige umfangreiche Prävention sowie Schadensbegrenzung zu führen und dazu Aktivitäten der Benutzer zu überwachen.

Intelligente IT-Sicherheitslösungen sind in der Lage, diese zunächst widersprüchlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Was muss eine rechtssichere IT-Security-Lösung können?
Es muss ausgeschlossen sein, dass Screenshots oder Metadateninformationen von personenbezogenen Daten, beispielsweise privaten E-Mails oder privatem Zahlungsverkehr mit Bezug zum User, gespeichert werden.

Die protokollierten Benutzeraktivitäten werden nur im Verdachtsfall, entsprechend des Datenschutzgesetzes und unter Einbeziehung des Betriebsrats benutzerbezogen ausgewertet. Dazu ist vorab eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu treffen.

Transparenz ist wichtig: Es ist für den User jederzeit möglich zu erfahren, was gespeichert wurde (vgl. § 34 BDSG) und wer Zugang zu seinen protokollierten Aktivitäten hat.

Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes müssen eingebunden sein. Es sei auf §§ 1-11, sowie 32-35 des BDSG verwiesen. Im Besonderen seien § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, § 9 Technische und Organisatorische Maßnahmen und § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten erwähnt.
Wichtig ist, dass die eingesetzte Lösung dabei ressourcenschonend und datensparsam ist, um damit nicht nur eine weitere gesetzliche Forderung zu erfüllen, sondern auch die nötige Performance zu erreichen.

IT-Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Hexenwerk. Sie sollte sowohl rechtssicher als auch aussagekräftig, einfach integrierbar sowie skalierbar für die jeweilige Unternehmensgröße agieren.
(Consist Software Solutions: ra)

eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17

Consist Software Solutions: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen