Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Zeugnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses


Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugniserteilung
Ausübung des Wahlrechts zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis ist Voraussetzung für die Erfüllbarkeit durch den Arbeitgeber

(25.06.13) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12.02.2013 (3 AZR 120/11) zu einem möglichen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugniserteilung grundsätzlich klargestellt, dass der Dienst- oder Arbeitgeber nach §§ 630 BGB und 109 GewO erst dann mit der Zeugniserteilung in Verzug gerate, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis ausgeübt habe. Der Zeugnisanspruch sei ein sogenannter "verhaltener Anspruch", der zwar spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses entstehe.

Die Ausübung des Wahlrechtes sei aber Voraussetzung für die Erfüllbarkeit durch den Arbeitgeber. Regelmäßig sei für den Verzug des Arbeitgebers nach Ausübung des Wahlrechtes auch noch eine Mahnung des Arbeitnehmers erforderlich.

"Da den wenigsten Arbeitnehmern die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis bekannt ist, diese vielmehr in der Regel schlicht ein Zeugnis verlangen, wird Verzug mit der Zeugniserteilung in der Praxis nur in den wenigsten Fällen eintreten. Hat der Arbeitnehmer aber sein Wahlrecht ausgeübt und auch noch anschließend angemahnt, sollte der Arbeitgeber innerhalb weniger Tage ein Zeugnis erteilen, um sämtliche Schadensersatzansprüche ausschließen zu können," erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen.

Im vorliegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten von Januar bis September 2008 im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme tätig, deren Ziel die Qualifizierung des Klägers zum Eisenbahnfahrzeugführer war. Im Januar 2009 wurde er als Bewerber von einem anderen Unternehmen abgelehnt, da er kein Zeugnis über diese Qualifizierungsmaßnahme vorlegen konnte. Für das Unternehmen war dies eine nicht zu erklärende "Lücke im Lebenslauf".

Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz wegen verspäteter Zeugniserteilung.

In diesem Fall scheiterte der Schadensersatzanspruch schon daran, dass der Kläger die Verzugsvoraussetzungen nicht darlegen und beweisen konnte. Er behauptete zwar mehrere Mahnschreiben an das Unternehmen gerichtet zu haben, konnte deren Zugang aber nicht beweisen. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen