Amazon muss Jugendschutz beachten
Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Anbieter von jugendgefährdenden Computerspielen vor
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden
Bei der Wettbewerbszentrale gingen in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerden gegen Anbieter von Spielkonsolen ein. Diese vertreiben Computerspiele mit sogenannten indizierten Spielen. Konkret geht es um das Spiel "Mortal Kombat". Dieses Spiel ist in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und es liegt auch eine Beschlagnahme vor. Gleichwohl wird dieses Spiel im Versandhandel und insbesondere bei Amazon angeboten. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Die Wettbewerbszentrale hat nicht nur die Anbieter der Spielkonsolen mit den Spielen "Mortal Kombat", Mortal Kombat II" und "Mortal Kombat 3" abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, sondern zugleich auch Amazon damit konfrontiert und die umgehende Löschung dieser Angebote auf deren Plattform verlangt. Noch vor Fristablauf hat Amazon reagiert und mitgeteilt, dass die betreffende ASIN (= betriebsinterne Katalognummer von Amazon für die auf den Amazon-Webseiten angebotenen Produkte) von der Webseite amazon.de entfernt wurde und die Drittanbieter verwarnt würden.
"Auf diese Weise setzen wir den Jugendschutz durch und schützen gleichzeitig Händler, die sich an die Vorgaben der Bundesprüfstelle hielten und die indizierten Spiele nicht vertreiben, vor unseriösen in- und ausländischen Mitbewerbern," erklärte Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Gerade unzulässige Produkte von ausländischen Anbietern, deren rechtliche Inanspruchnahme oft mit Schwierigkeiten verbunden sei, könnten so zügig vom Markt genommen werden, ist Ottofülling weiter überzeugt. (Wettbewerbszentrale: ra)
eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 16.05.18
Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>