Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Keine Einigung über Standards für Weidemilch


Qualitätskriterien, die dem Begriff Weidemilch zugrunde liegen, sind zudem für Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar
Dialog mit Milchindustrie-Verband beendet

(16.09.15) - Die Aufschrift "Weidemilch" weckt bei Verbrauchern Erwartungen, die nicht eingelöst werden. Das zeigen wiederholte Beschwerden auf dem Onlineportal lebensmittelklarheit.de wie auch repräsentative Studien. Die Qualitätskriterien, die dem Begriff Weidemilch zugrunde liegen, sind zudem für Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar. Das nahm der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zum Anlass, um im Frühjahr 2014 mit dem Milchindustrie-Verband (MIV) im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit einen Dialog zu Standards und Kennzeichnung von Weidemilch zu starten. Der Dialog wurde jetzt ohne Einigung beendet.

"Weidemilch darf kein Werbeversprechen sein, das wenig mit der Realität zu tun hat. Weidemilch ist teurer als herkömmliche Milch. Der höhere Preis ist nur gerechtfertigt, wenn auch wesentlich höhere Standards erfüllt sind", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In repräsentativen Studien und im Onlineportal lebensmittelklarheit.de des vzbv und der Verbraucherzentralen gaben Verbraucher an, dass sie bei Weidemilch erwarten, dass die Kühe während der gesamten Saison von April bis Oktober auf der Weide stehen. Zudem gehen sie davon aus, dass die Tiere das gesamte Jahr artgerecht mit Weideprodukten wie Gras und Heu gefüttert werden und das Futter gentechnikfrei ist.

Der vzbv vertrat diese Forderungen gegenüber dem MIV. Zudem sprach er sich für regelmäßige Kontrollen der Weidemilchstandards durch ein externes Kontrollinstitut aus, wie sie bereits bei mindestens einer Molkerei durchgeführt werden. Über die Qualitätsstandards sollte übersichtlich auf der Verpackung informiert werden, zum Beispiel in Form einer Tabelle.

Wesentlichen Forderungen der Verbraucher konnte der Milchindustrie-Verband nicht in vollem Umfang entsprechen. Zwar können die Molkereien eine artgerechte Fütterung mit Weideprodukten sowie eine Mindestweidedauer von jeweils sechs Stunden an 120 Tagen im Jahr gewährleisten. Gentechnikfreies Futter und externe Kontrollen waren aber K.O.-Kriterien für einen Kompromiss. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen