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Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)


Ab 1. September 2012 gilt: Die ersten zwei Minuten in telefonischen Warteschleifen müssen kostenlos sein
Warten in der Telefonschleife: Wird der Anruf innerhalb von zwei Minuten nicht entgegen genommen, wird die Verbindung getrennt – der Verbraucher muss gegebenenfalls neu wählen


(11.09.12) - Teure Wartezeiten bei der Nutzung von Telefonhotlines gehören bald der Vergangenheit an: Am 1. September 2012 tritt mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Regelung in Kraft, nach der Warteschleifen bei telefonischen Servicediensten für mindestens zwei Minuten kostenfrei sein müssen.

"Mit dem neuen Gesetz endet endlich der Ärger über teure Warteschleifen, mit dem sich so mancher Anbieter jahrelang ein willkommenes Zusatzeinkommen gesichert hat", sagt Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv hatte sich im Rahmen der TKG-Novelle intensiv für eine gesetzliche Regelung der Kostenfreiheit von telefonischen Warteschleifen eingesetzt, um das allseits bekannte Problem der langen und teuren Wartezeiten zu lösen.

Warteschleife als "einträgliches Geschäftsmodell"
Denn: Wer per Telefon eine Reklamation vorbringen, eine Theaterkarte bestellen, einen Termin vereinbaren oder einen sonstigen Servicedienst nutzen möchte, muss manchmal länger warten. Nur gibt es beim Telefon eine Besonderheit: Die Wartezeit kostet. "Einige Anbieter haben ein einträgliches Geschäftsmodell gestrickt, bei dem Anrufende möglichst lange in einer teuren Warteschleife gehalten wurden. Auch seriöse Unternehmen haben solche Zusatzeinkünfte gern genommen", kritisiert Ehrig.

Das hat jetzt bald ein Ende: Ab 1. September 2012 müssen ab Rufaufbau mindestens die ersten zwei Minuten für den Anrufer entgeltfrei sein, unabhängig davon, ob der Anrufer vom Festnetz- oder Mobiltelefon anruft. Wird der Anruf schneller entgegen genommen und bearbeitet, endet die Entgeltfreiheit, der Anruf kann ganz normal berechnet werden. Wird der Anruf innerhalb von zwei Minuten nicht entgegen genommen, wird die Verbindung getrennt – der Verbraucher muss gegebenenfalls neu wählen.

Übergangsfrist bis Juni 2013
Ein Wermutstropfen für den vzbv: Auf eine komplett kostenlose Warteschleife müssen die Verbraucher noch bis zum 1. Juni 2013 warten. Bis dahin hat der Gesetzgeber der Wirtschaft eine Übergangsfrist für die Umsetzung eingeräumt. Auch die Information über die voraussichtliche Dauer der Wartezeit und die etwaige Abrechnung des Anrufs gegen Festpreis muss ab dann erfolgen. Verstößt ein Unternehmen ab Juni 2013 gegen die Regelung, muss der Verbraucher für das gesamte Gespräch keine Kosten tragen.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Entgeltfreiheit telefonischer Warteschleifen gibt es zudem für Rufnummern, die ortsgebunden sind oder zum Ortstarif abgerechnet werden, zum Beispiel die Behördenrufnummer 115 und für Mobilfunkrufnummern. Auch bei Anrufen gegen Festpreis entfällt die Verpflichtung zur Entgeltfreiheit der Warteschleife. (Verbraucherzentrale: Bundesverband: ra

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