Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Diesem Beispiel sollten Firmen weltweit folgen


Unternehmen weltweit könnten vieles vom Führungsstil des Papstes lernen
Laut Wirtschaftsprofessor Luigi Zingales von der Chicago Booth School of Business vermittelt der Heilige Vater durch entschiedenes Eingreifen die Werte der Institution auf sehr effektive Weise

(06.11.14) - Sollten Manager, denen schwerwiegende Vergehen vorgeworfen werden, bis zur nachgewiesenen Schuld in ihrer Stellung bleiben dürfen, selbst wenn konkrete Anklage erhoben worden ist? Papst Franziskus I weicht von einer jahrhundertealten kirchlichen Praxis ab, indem er entschieden angeklagte Prälaten ihrer Ämter enthebt, anstatt Jahre, oder sogar Jahrhunderte, auf den Nachweis ihrer Schuld zu warten. Laut Professor Luigi Zingales von der University of Chicago Booth School of Business geht er so mit einem Beispiel voran, dem Firmen weltweit folgen sollten.

Die Neuorganisation der Vatikanbank, die Amtsenthebung kontroverser und verschwenderischer Amts- und Würdenträger der Kirche ("Bischof Bling Bling") sowie das Befürworten der Festnahme eines wegen Pädophilie angeklagten früheren Vatikan-Botschafters "vermitteln der Außenwelt glaubhaft die Werte derer, die ganz oben sitzen, und somit der gesamten Institution".

Zingales erklärt, andere führende Manager in großen Unternehmen sollten es Franziskus gleichtun. "Allzu oft nehmen Firmenchefs nur dann Stellung, wenn ihr Image auf dem Spiel steht. Angestellte wissen das und schauen weg. Sie hören nur dann hin, wenn Handlungen auf solche Stellungnahmen folgen. Ab heute ist der Kampf der Kirche gegen Pädophilie mehr als bloße Worte: Er ist Wirklichkeit geworden."

Laut Zigales liegt das Wesen dieser neuen Unternehmensführung im Verständnis des Unterschieds zwischen strafrechtlicher und geschäftsführender Verantwortung. Er betont: Im Gegensatz zu Privatbürgern, die ein Recht auf die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Beweis ihrer Schuld haben, sind Institutionen keinesfalls dazu verpflichtet, ihre Führungskräfte bis zum Urteil zu schützen.

Eine strafrechtliche Verurteilung, so Zingales, benötigt Beweise, die jeden Zweifel ausschließen. Wohingegen bei Disziplinarverfahren - Amtsenthebung oder Entlassung - die Richtlinie viel tiefer liegt und liegen sollte, besonders im Fall von Top-Managern. "In manchen Fällen, wie zum Beispiel in dem des Bischofs, benötigt man nicht einmal Beweise: Der berechtigte Zweifel reicht aus. Aus der Manager-Perspektive ist das eine einfache 'Kosten-Nutzen'-Rechnung."

"Die Führungskräfte sind die ersten, die den Gesetzen und Regeln folgen sollten. Papst Franziskus hat nichts zu befürchten, da er selbst ein Vorbild ist. Aber stimmt das auch für die Spitzen unserer Unternehmen?", fragt Zingales. Für ihn ist klar, dass dies der Fall sein sollte und auch sein könnte, wenn mehr Firmen Verantwortung für ihre Führungskräfte übernehmen würden. (University of Chicago: ra)

University of Chicago: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen