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Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch


Abmahnrecht: Gesetzentwurf aus Bayern im Bundesrat beschlossen
Bayerns Justizminister Eisenreich: "Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Sie dürfen nicht unnötig durch überschießende Umsetzung von EU-Recht belastet werden"



Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

Für einen Verstoß gegen die DSGVO reicht oft schon ein kleiner Formfehler auf der Homepage eines Unternehmens aus. Verfolgt werden diese Verstöße nicht nur von Verletzten, Behörden und Verbraucherverbänden. In Deutschland werden bei DSGVO-Verstößen von Unternehmen auch häufig Abmahnungen von (angeblichen) Mitbewerbern nach dem UWG ausgesprochen. Diese wettbewerbsrechtliche Verfolgung ist in der DSGVO nicht vorgesehen und daher rechtlich umstritten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Bayern fordert den Bund seit Jahren auf, in dieser Frage Klarheit zu schaffen. Mit dem Beschluss des Bundesrats sind wir einen entscheidenden Schritt vorangekommen."

Bayern hat dazu bereits im Juni 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Seit 2020 enthält das UWG eine Regelung, die das Abmahnrecht von Mitbewerbern bei DSGVO-Verstößen grundsätzlich anerkennt. Nur Unternehmen und Vereinen mit unter 250 Mitgliedern wird Schutz gegen den Ersatz der Abmahnkosten gewährt.

Eisenreich: "Für manche Unternehmer bestehen Anreize, ihr Abmahnrecht und die damit meist verbundene Einforderung von Abmahnkosten strategisch einzusetzen Das Abmahnrecht für Mitbewerber schießt weit über den in der DSGVO vorgegebenen Rahmen hinaus. Deutsche Unternehmen dürfen nicht unnötig durch überschießende Umsetzung von EU-Recht belastet werden."

Eisenreich: "Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Auch deshalb wollen wir Datenschutzverstöße generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausschließen. Bayern fordert den Bund seit Jahren auf, in dieser Frage Klarheit zu schaffen."

Bayern will Datenschutzverstöße generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausschließen und dadurch für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen. Bayern hat dazu bereits im Juni 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Seit 2020 enthält das UWG eine Regelung, die das Abmahnrecht von Mitbewerbern bei DSGVO-Verstößen grundsätzlich anerkennt. Nur Unternehmen und Vereinen mit unter 250 Mitgliedern wird Schutz gegen den Ersatz der Abmahnkosten gewährt. Da der Bund den wiederholt vorgetragenen Forderungen bislang nicht nachgekommen ist, erneuert Bayern seine Forderung im Bundesrat. Eisenreich: "Das Abmahnrecht für Mitbewerber schießt weit über den in der DSGVO vorgegebenen Rahmen hinaus. Deutsche Unternehmen dürfen nicht unnötig durch überschießende Umsetzung von EU-Recht belastet werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)

eingetragen: 23.05.24
Newsletterlauf: 01.07.24


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