Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitspräferenzen in der Geldanlage Vorgaben zur Beratung sehr komplex - Nachhaltigkeitsangaben der Unternehmen fehlen vielfach noch
Kundinnen und Kunden werden im Rahmen ihrer Anlageberatung seit dem 2. August 2022 auch danach befragt, ob sie auf Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlageprodukten Wert legen. Das gibt eine europäische Verordnung zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung weiter zu fördern. Die in der DK vertretenen Banken und Sparkassen stehen bereit, die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Starttermin am 2. August umzusetzen.
Die Kunden müssen sich allerdings darauf einstellen, dass dadurch ein bislang schon sehr aufwändiger und detaillierter Beratungsprozess noch erheblich an Komplexität zunehmen wird. Die umfangreichen Vorgaben der EU schreiben den Beraterinnen und Beratern konkret vor, wie sie ihre Kundinnen und Kunden in mehreren Schritten nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen haben.
Dies stellt für die Kreditinstitute und ihre Kunden eine große Herausforderung dar, zumal die Unterschiede bei den zu erfragenden Details nicht immer eindeutig sind. Dies wird dazu führen, dass die Beratungsprozesse erheblich an Komplexität zunehmen und die Beratungsgespräche deutlich länger dauern werden. Die Institute werden dennoch alles daransetzen, die Kunden weiterhin gut zu beraten, ohne sie mit den neuen Informationen zu überfluten. Dafür wurden die Berater im Vorfeld eingehend geschult.
Zudem erwartet die DK, dass gerade zu Beginn der Einführung im August noch nicht viele Produkte zur Verfügung stehen werden, die den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Denn die EU verpflichtet die Unternehmen aus der Realwirtschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Veröffentlichung der erforderlichen Daten.
Die Hersteller der Anlageprodukte sind jedoch auf diese Informationen angewiesen, um ihre Produkte nach den gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorgaben klassifizieren zu können. Gleichwohl unternehmen die Hersteller von Wertpapieren alle Anstrengungen, um den Kunden ein breites Angebot unterbreiten zu können, welche ihre jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Angebot perspektivisch deutlich ausgeweitet wird. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)
eingetragen: 01.08.22 Newsletterlauf: 14.10.22
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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