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Information zum Thema Anlegerschutz


Mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb bei der Anlageberatung - Kreditwirtschaft legt Standard für Produktinformationsblatt vor
Einheitlicher Markstandard soll die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte für die Kunden weiter verbessern

(17.03.11) - Die deutsche Kreditwirtschaft hat einen einheitlichen Standard für ein Produktinformationsblatt für Wertpapiere vorgestellt. Damit können Banken und Sparkassen auf eine einheitliche Struktur für ihre Produktinformationsblätter zurückgreifen. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft hatten sich bereits im vergangenen Jahr auf den Standard für ein Produktinformationsblatt geeinigt.

Anlässlich des bevorstehenden Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird der ZKA-Standard nunmehr veröffentlicht.

Produktinformationsblätter werden in der Kreditwirtschaft bereits für sehr viele Wertpapiere in der Praxis eingesetzt. Der einheitliche Markstandard soll die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte für die Kunden weiter verbessern. Er trägt damit zur Markttransparenz und zu erhöhtem Wettbewerb wesentlich bei.

Der im ZKA abgestimmte Standard erfüllt die ab dem 1. Juli 2011 geltenden Vorgaben aus dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz. Er geht aber auch darüber hinaus, indem zum Beispiel der für Anleger besonders wichtige Aspekt der Verfügbarkeit des investierten Geldes explizit behandelt wird.

Im Einzelnen enthält der ZKA-Standard folgende Angaben
1. Beschreibung des Produktes und dessen Funktionsweise,
2. Überblick über die Produktdaten,
3. Risiken,
4. Verfügbarkeit des investierten Geldes,
5. Chancen und Beispielszenarien bei unterschiedlichen Marktentwicklungen,
6. Kosten und Vertriebsvergütungen,
7. Besteuerung,
8. Sonstige Hinweise.
(Bankenverband: ra)

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