Bundesrat verabschiedet Legal-Tech-Gesetz
Bayerns Justizminister Eisenreich: "Legal Tech kann helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Aber der Gesetzgeber muss klar benennen, wo die Grenzen dieser Plattformen liegen"
Eisenreich: "Der Schutz der Rechtsuchenden im Insolvenzfall ist ein bayerisches Anliegen"
Der Bundesrat verabschiedete am 25. Juni 2021 das Legal-Tech-Gesetz ("Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt"). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Legal-Tech-Plattformen können Zeit und Kosten sparen. Durch das Gesetz werden die Anforderungen an die Legal-Tech-Plattformen verschärft. Das begrüße ich ausdrücklich – Verbraucher und Unternehmer brauchen Rechtssicherheit."
Die Justizministerkonferenz hatte den Bund vergangenes Jahr auf Initiative Bayerns aufgefordert, Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Legal Tech zu schaffen. Das nun vorliegende Gesetz ist für Justizminister Eisenreich aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Eisenreich: "Weitere müssen folgen. Insbesondere bei drei Punkten sehe ich weiteren Nachbesserungsbedarf."
>> Fehlende Rechtssicherheit. Eisenreich: "Das ist das Kernproblem. Legal-Tech-Plattformen sind häufig als Inkassodienstleister registriert. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Automatisierte Rechtsauskünfte können keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Das Kerngeschäft der Rechtsberatung muss der Rechtsanwaltschaft vorbehalten sein."
>> Risiken für Rechtsuchende minimieren. Der Minister: "Wenn Ansprüche gebündelt geltend gemacht werden, hat das Vorteile, birgt aber auch Risiken. Wenn erfolgversprechende mit weniger erfolgversprechenden Forderungen gebündelt werden, riskieren die Inhaber der aussichtsreichen Forderungen, dass sie weniger bekommen, z.B. nur eine durchschnittliche Quote. Diese Gefahr lässt das Gesetz bestehen."
>> Rechtsuchende nicht ausreichend abgesichert. Bei der Insolvenz eines Inkassodienstleisters drohen Kunden erhebliche Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Eisenreich: "Der Schutz der Rechtsuchenden im Insolvenzfall ist ein bayerisches Anliegen. Hier hat der Bundestag eine Verbesserung beschlossen. So müssen Inkassodienstleister künftig bereits ohne besondere Anordnung der Aufsichtsbehörde Fremdgeld unverzüglich weiterleiten oder auf ein gesondertes Konto einzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob das ausreicht."
Eisenreich abschließend: "Es ist gut, dass der Gesetzgeber sich des Themas angenommen hat. Ich werde beobachten, wie sich das Gesetz auf den Markt auswirkt und mich weiter für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Legal Tech einsetzen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 05.10.21
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.