SEPA: Gesetzliche Regelung nur konsequent
SEPA-Compliance: Private Banken fordern Übergangsfristen mit Augenmaß bei SEPA
Nicht einmal zehn Prozent der Überweisungen im Euroraum werden derzeit als SEPA-Überweisung ausgeführt
(23.12.10) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Überweisungen europaweit innerhalb eines Jahres auf das neue SEPA-Verfahren umzustellen. Für Lastschriften soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten. Die Banken haben die für den gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) notwendigen Vorleistungen bereits erbracht und bieten die entsprechenden Überweisungen seit Januar 2008 und Lastschriften seit November 2009 an.
Allerdings nutzen Unternehmen und Verbraucher die neuen Verfahren noch wenig. "Nicht einmal zehn Prozent der Überweisungen im Euroraum werden derzeit als SEPA-Überweisung ausgeführt", erklärte Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "In Deutschland liegt der Anteil mit nicht einmal einem Prozent sogar deutlich niedriger."
Wenn nun das politische Ziel der SEPA tatsächlich erreicht werden soll, sei eine gesetzliche Regelung nur konsequent. Diese sollte jedoch auf den bereits eingeführten Verfahren aufsetzen und sie nicht weiter verkomplizieren. So orientiere sich das SEPA-Lastschriftverfahren bislang an dem millionenfach in Deutschland genutzten und bewährten Lastschriftverfahren und benötige daher nach Ansicht von Massenberg keine Revision.
"Der Übergang auf die europäischen Verfahren muss mit Augenmaß erfolgen", forderte Massenberg weiter. So seien die von der Kommission vorgeschlagenen Umsetzungsfristen zu ambitioniert und sollten auf drei bis fünf Jahre ausgeweitet werden. Dies biete Wirtschaft und Verbraucher die Möglichkeit, sich an das neue Verfahren zu gewöhnen. Die privaten Banken kündigten an, Kunden bei der Umstellung hilfreich zur Seite zu stehen.
So hat der Bankenverband die Broschüre "SEPA - einheitliche Zahlungsinstrumente für Europa" neu aufgelegt und stellt sie als kostenlosen Download zur Verfügung. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
BdB: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>