Revolvierende Kreditkarten und EG-Richtlinie
Revolving Kreditkarten führen in die Schuldenfalle: Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert gesetzliche Maßnahmen
Umsetzung einer EG-Richtlinie über Zahlungsdienste in deutsches Recht: Auch Nichtbanken wird es möglich, revolvierende Kredite herauszugeben
(15.04.09) - Revolvierende Kreditkarten treiben immer mehr Verbraucher in die Schuldenfalle. Erneut warnte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Auf den ersten Blick stellen sie ein Schnäppchen dar: Sie sind leicht zu beantragen und häufig mit nur geringen Gebühren verbunden. Tatsächlich aber bergen sie für den Verbraucher die Gefahr der Verschuldung."
Bei den in Deutschland bislang üblichen sogenannten "Charge"- oder "Debit"-Karten wird der Geldbetrag, der mit der Karte ausgegeben wurde, meist innerhalb eines Monats vom Girokonto abgebucht. Bei einer revolvierenden Kreditkarte hingegen muss jeden Monat nur ein bestimmter, oft recht geringer Betrag zurückgezahlt werden. "Die Ausgaben des Verbrauchers, die diese Summe übersteigen, werden als Schulden auf einem eigenen Kreditkonto gesammelt, für welches sehr hohe Zinssätze - nämlich teilweise über 20 Prozent - anfallen," sagte Merk.
Das Thema ist brisant, weil derzeit die Umsetzung einer EG-Richtlinie über Zahlungsdienste in deutsches Recht ansteht. Durch die Umsetzung wird es auch Nichtbanken ermöglicht, revolvierende Kredite herauszugeben, ohne dass diese Unternehmen der deutschen Bankenaufsicht unterlägen.
Merk forderte: "Hier muss gehandelt werden. Die Umsetzung der EG-Richtlinie darf nicht erfolgen, ohne dass die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Die aktuellen Diskussionen hierzu müssen noch in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. Auch Nichtbanken müssen vom Gesetzgeber verpflichtet werden, vor Ausgabe revolvierender Kreditkarten die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen. Wohin die kurzfristige Vergabe von Krediten ohne Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verbraucher führen kann, hat uns die U.S.-Kreditwirtschaft leidvoll vor Augen geführt."
Merk sagte weiter: "Um ein Zuschnappen der Schuldenfalle zu verhindern, sind größtmögliche Transparenz und umfassende Kundeninformationen unerlässlich. Es muss sichergestellt werden, dass die Informationspflichten für Überziehungskredite auch bei revolvierenden Kreditkarten gelten. Dabei fordere ich, dass die Benachrichtigung über den jeweiligen Schuldenstand monatlich erfolgt."
Besonders große Gefahren für den Verbraucher sieht Merk vor allem dann, wenn der Schuldenberg beim sog. "Flipping" von einer Kreditkarte auf die nächste übertragen wird. "Hier muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nicht massiv ansteigt", so die Ministerin. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)
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