Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Thema CSR: Einzelhandel fordert Umdenken


Corporate Social Responsibility: AVE bemängelt, der "Unternehmens-Altruismus" sei für Verbraucher nicht glaubwürdig
Wirtschaftliches Eigeninteresse an CSR stärker betonen


(12.04.11) - Der Einzelhandelsverband AVE hat Unternehmen und Verbraucher zu mehr Sachlichkeit beim Thema "Corporate Social Responsibility" (CSR) aufgerufen. "Dass viele Verbraucher die CSR-Aktivitäten von Unternehmen pauschal als "Greenwashing" verunglimpfen, ist eine bedenkliche Entwicklung", warnte AVE-Hauptgeschäftsführer Jan Eggert auf dem 7. Deutschen CSR-Forum in Stuttgart. Die AVE ist Mitveranstalter des Forums.

Eggert bekannte freimütig, dass sich viele Unternehmen nicht nur aus altruistischen Motiven engagierten sondern auch, weil sie hieraus einen wirtschaftlichen Nutzen zögen. Dies sei jedoch nicht verwerflich. "Tatsache ist, dass gute Arbeitsbedingungen in der internationalen Lieferkette auch im ureigenen Interesse der importierenden Unternehmen sind, denn sie verbessern die Qualität und Produktivität und sind die Basis für langfristige und stabile Lieferanten- und Kundenbeziehungen", sagte Eggert. Er unterstrich, dass soziales Engagement westlicher Unternehmen in der Lieferkette nicht auf der Basis von gutem Willen funktioniere, sondern nur dann, wenn beide Seiten davon profitieren – sowohl die Herstellerländer als auch die Importeure.

Der AVE-Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang auf die Erfolge der 2003 gegründeten "Business Social Compliance Initiative" (BSCI) hin, der inzwischen fast 700 Einzelhändler und Hersteller von Konsumgütern aus ganz Euro pa angehören. Deren Mitglieder, darunter große Einzelhändler, Markenhersteller und Importeure, unterwerfen sich freiwillig einem "Code of Conduct", der u.a. ein Verbot von Kinderarbeit, die Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitssicherheitsbestimmungen, die Beachtung von Umweltstandards, ein Diskriminierungsverbot und die Gewährung von Vereinigungsfreiheit umfasst.

Die Einhaltung und Implementierung der Bestimmungen in den Lieferbetrieben wird in unabhängigen Audits regelmäßig geprüft. "Ein ganz wesentlicher Anreiz für die Mitglieder ist die Verbesserung von Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Lieferanten", so Eggert. "Nur Modelle, die auch dieses Interesse berücksichtigen, können langfristig Erfolg haben." (AVE: ra)

AVE: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen