Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Starke Marktstellung hätte sich verstärkt


Wettbewerbliche Bedenken gegen Übernahme einer Tageszeitung im Zollernalbkreis – alternativer Erwerber kommt zum Zug
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat




Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt. Die Neue Pressegesellschaft verbreitet verschiedene regionale Abonnement-Tageszeitungen in Baden-Württemberg (insb. die "Südwest-Presse") sowie in Brandenburg (insb. die "Lausitzer Rundschau" und die "Märkische Oderzeitung"), außerdem Anzeigenblätter.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Zusammenschluss des Verlagshauses Daniel ("Zollern-Alb-Kurier") mit der Neuen Pressegesellschaft haben wir wettbewerbliche Bedenken erhoben. Unsere Ermittlungen legen nahe, dass die Übernahme eine Verflechtung des Verlagshauses Daniel mit seiner einzigen Wettbewerberin im Bereich regionale Abonnement-Tageszeitungen begründet hätte. Die schon bisher starke Marktstellung des "Zollern-Alb-Kuriers" hätte sich dadurch weiter verstärkt.

Der Erwerb des Verlagshauses Daniel durch den Schwäbischen Verlag, der uns im vergangenen Jahr vorab zur Prüfung vorlag, ist wettbewerblich hingegen unproblematisch. Weder liegen Überschneidungen vor, noch kommt es hier zu problematischen Verfechtungen."

Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet, dem mittleren und südlichen Zollernalbkreis um die Gemeinden Balingen und Albstadt, sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat. Er steht lediglich im Wettbewerb mit zwei lokalen Unterausgaben des "Schwarzwälder Bote". Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe gehört zur Südwestdeutsche Medienholding GmbH, Stuttgart, die wiederum mit der Neuen Pressegesellschaft gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Eine Übernahme des Verlagshauses Daniel durch die Neue Pressegesellschaft hätte somit zu einer Verflechtung der beiden einzigen regionalen Wettbewerber geführt und die führende Marktposition des "Zollern-Alb-Kuriers" weiter verstärkt.

Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschlussbeteiligten Ende November 2022 vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Daraufhin wurde die Anmeldung nun zurückgezogen.

Bereits im August 2022 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Schwäbischer Verlag GmbH & Co KG, Ravensburg, freigegeben, sämtliche Anteile am Verlagshaus Daniel zu erwerben. Zu der weiteren Prüfung im vorliegenden Verfahren kam es, weil die Neue Pressegesellschaft im Anschluss ebenfalls den Erwerb der Anteile anmeldete. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen