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Einstellung des Verfahrens gegen Sky und DAZN


Vergabe der Übertragungsrechte an der Champions League
Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch



Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die Sky Ltd., London und die DAZN Group Ltd., London wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League aus Ermessensgründen eingestellt. Mit Blick auf ihr Verhalten bei künftigen Ausschreibungen hatte das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass Sky und DAZN im Vorfeld der Rechtevergabe für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 vereinbart hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen. Die Rechte an allen Spielen wurden von Sky allein erworben und im Anschluss wurde ein Teil der Spiele im Wege der Sublizenzierung an DAZN abgetreten. Die Rechtevergabe hatte unter anderem zur Folge, dass im Free-TV keine Live-Übertragungen der Champions League mehr gezeigt wurden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch. Es sprachen dennoch einige Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Der Markt ist generell in Bewegung, neue Player treten auf - das hat die kürzlich erfolgte Champions League Rechtevergabe für die Spielzeiten ab 2021/22 erneut gezeigt. Darüber hinaus ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise auf die aktuellen Spielzeiten im nationalen wie im internationalen Fußball kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird. Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet."

Im Gegensatz zu Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben, sind Kooperationen der Sender im Nachgang zu den Ausschreibungen und Rechtevergaben kartellrechtlich unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Zweifel müssen diese zuvor von den zuständigen Wettbewerbsbehörden geprüft werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 18.04.20
Newsletterlauf: 27.07.20



Meldungen: Kartellrecht

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