Glas-Beschaffungskartell gestoppt
Ausschaltung des Wettbewerbs: Bundeskartellamt untersagt Beschaffungskartell der Behälterglasindustrie
Beschaffungskartell verhindert die individuelle Nachfrage der Behälterglashersteller nach dem Sekundärrohstoff Glas und verstößt gegen deutsches und europäisches Recht
(12.06.07) - Das Bundeskartellamt hat den in Deutschland ansässigen Herstellern von Behälterglas untersagt, gemeinsam das für die Produktion benötigte Altglas zu beschaffen. Bei der Produktion von Behälterglas – Getränkeflaschen, Gläser für Lebensmittel etc. – wird in erheblichem Umfang Altglas eingesetzt. Der größte Teil des Altglases – über 67 Prozent - stammt aus der haushaltsnahen Sammlung dualer Systeme.
Die Hersteller von Behälterglas gründeten 1993 die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung ("GGA") um gemeinsam das gesamte bei den Haushalten gesammelte Altglas zu beschaffen. Zu diesem Zweck kauft die GGA von den Entsorgungsunternehmen bislang das gesamte Altglas zentral ein und organisiert die Zuführung zu speziellen Aufbereitungsanlagen. Die Behälterglashersteller rufen die jeweils benötigten Mengen ab und rechnen die Aufbereitungskosten mit den Betreibern der Aufbereitungsanlagen ab.
Die Einkaufskosten für das Altglas und die Transportkosten legt die GGA auf ihre Gesellschafter – alle Behälterglashersteller mit Produktionsstandorten in Deutschland – über einheitliche Tonnagepreise für die drei Glasfarben Weiß, Braun und Grün um.
Dieses Beschaffungskartell verhindert die individuelle Nachfrage der Behälterglashersteller nach dem Sekundärrohstoff Glas und verstößt gegen deutsches und europäisches Recht. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Prüfung insbesondere festgestellt, dass das Kartell entgegen der Behauptung der Unternehmen für die dauerhafte Sicherung der seit Jahren über 80 Prozent liegenden Verwertungsquoten bei Altglas nicht erforderlich ist. Die Produktion von Behälterglas ist seit längerem auf hohe Einsatzquoten von Altglas ausgerichtet.
Einer signifikanten weiteren Erhöhung des Primärrohstoffanteils stehen erhebliche Investitionskosten entgegen. Der Einsatz von Altglas als Sekundärrohstoff führt zu erheblichen Kosteneinsparungen, nicht nur weil es günstiger zu beschaffen ist als die Primärrohstoffe, sondern auch auf Grund seiner niedrigeren Schmelztemperatur zu bedeutenden Energieeinsparungen führt.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes besteht deshalb bereits ein wirtschaftlicher Anreiz, bei der Herstellung von Behälterglas Primärrohstoffe weitgehend durch Sekundärrohstoffe zu ersetzen. Kartellamtspräsident Heitzer sagte hierzu: "Wir werden es nicht zulassen, dass wettbewerbswidrige Kartellvereinbarungen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes getroffen werden.
Dieses Beschaffungskartell führt wegen seines hohen Anteils an den betroffenen Märkten für Altglas zur Ausschaltung des Wettbewerbs. Die Vermarktung von Altglas besonders durch duale Systeme wird erschwert, sodass mögliche Verwertungserlöse letztlich nicht über die Lizenznehmer dieser Systeme an den Endverbraucher weitergegeben werden können. Nicht von der Untersagungsentscheidung erfasst wird die Abwicklung von Verträgen, die sich auf Glasmengen aus Ausschreibungen der Grüne Punkt – Duales System Deutschland ("DSD") vor dem 1. Januar 2006 beziehen.
Diese Verträge enden spätestens am 31. Dezember 2007. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar. (Bundeskartellamt: ra)
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