Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Krankenhausfusion in Hamburg verhindert


Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg / Krankenhaus Mariahilf
Der Marktanteil wäre von rd. 55 Prozent auf rd. 75 Prozent gestiegen - Im räumlichen Markt wäre eines der beiden dort konkurrierenden Krankenhäuser weggefallen

(08.06.07) - Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des in der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Krankenhauses Mariahilf durch die LBK Hamburg GmbH (Landesbetrieb Krankenhäuser - "LBK") untersagt. LBK ist der führende Anbieter von Krankenhausleistungen in der Stadt Hamburg.

Im LBK sind die Krankenhäuser zusammengefasst, die ursprünglich in der Trägerschaft der Stadt Hamburg standen. Seit einer Teilprivatisierung im Jahr 2004 steht LBK unter gemeinschaftlicher Kontrolle des privaten Krankenhauskonzerns Asklepios und der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Land Hamburg ist darüber hinaus Trägerin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, des größten Krankenhauses Hamburgs, sowie des Altonaer Kinderkrankenhauses. Träger des Krankenhauses Mariahilf ist ein katholischer Orden.

LBK beabsichtigt, das Krankenhaus Mariahilf mit seiner "Asklepios-Klinik Harburg " zusammenzulegen. Beide Krankenhäuser sind im Hamburger Süden gelegen, der durch die Elbe eine natürliche Trennung zum übrigen Hamburger Stadtgebiet aufweist. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Fusionsprüfung festgestellt, dass die vom Asklepios Konzern und von der Freien und Hansestadt Hamburg betriebenen Krankenhäuser den Hamburger Krankenhausmarkt gemeinsam beherrschen. Es bestätigt damit die in zwei vorhergehende Entscheidungen zum Krankenhausmarkt Hamburg festgestellten Marktverhältnisse.

Der vom Zusammenschluss räumlich betroffene Markt ist der Hamburger Süden, weil die Bewohner dieses Gebiets ganz überwiegend von dort gelegenen Krankenhäusern versorgt werden. Das Ergebnis der Entscheidung wäre aber identisch ausgefallen, wenn das gesamte Bundesland Hamburg einschließlich des südwestlichen Umlands als räumlicher Markt zugrunde gelegt worden wäre. Das Fusionsvorhaben hätte die bestehende Marktbeherrschung des Verbundes Stadt Hamburg / Asklepios erheblich verstärkt. Der Marktanteil wäre von rd. 55 Prozent auf rd. 75 Prozent gestiegen. Im räumlichen Markt wäre damit eines der beiden dort gelegenen konkurrierenden Krankenhäuser weggefallen.

In den einzelnen Fachbereichen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde ist das Krankenhaus Mariahilf im räumlichen Markt sogar führend. Diese Stellung wäre durch den Zusammenschluss auch LBK zugefallen, so dass sich hier die gemeinsamen Marktanteile auf ca. 95 Prozent erhöht hätten. Insoweit hatten auch drei weitere im Wettbewerb stehende Krankenhäuser erhebliche Bedenken gegen den Zusammenschluss geäußert, weil er ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen würde. Das Bundeskartellamt konnte auch nicht dem Vortrag der Beteiligten folgen, dass die Voraussetzungen einer sogenannten "Sanierungsfusion" erfüllt seien.

Eine Analyse der wirtschaftlichen Daten von Mariahilf hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Lage des Krankenhauses Mariahilf nicht die Voraussetzungen einer "Sanierungsfusion" im Sinne der Fusionskontrollvorschriften erfüllt, sondern sich seine wirtschaftlichen Kennzahlen in dem Bereich eines durchschnittlichen deutschen Krankenhauses bewegen. Insbesondere hat ein Dritter während des Verfahrens die Absicht geäußert, das zum Verkauf stehende Krankenhaus Mariahilf zu erwerben.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer stellte fest: "Mit der heutigen Entscheidung stellt das Bundeskartellamt zunächst nur fest, dass eine vollständige Übernahme des Krankenhauses Mariahilf durch LBK fusionsrechtlich nicht möglich ist. Eine Neuordnung des Krankenhausmarktes im Hamburger Süden wird damit jedoch nicht ausgeschlossen. Das Bundeskartellamt hält es für möglich, dass mit der Hamburger Krankenhausplanung und dritten Wettbewerbern ein auch wettbewerbsrechtlich tragfähiges Konzept für den Fall gefunden werden kann, dass der bisherige Träger das Krankenhaus Mariahilf nicht weiterführen möchte".

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine öffentliche Version der Entscheidung kann in circa zehn Tagen auf der Internet-Seite des Bundeskartellamtes abgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen