Zementunternehmen: 328,5 Mio. Euro Kartellbuße
OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamt im Kartellbußgeldverfahren gegen Zementhersteller
Die großen Zementhersteller haben über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren flächendeckende und intensive Quotenkartelle in ganz Deutschland praktiziert
(01.07.09) - Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Juni 2009 gegen die fünf Zementunternehmen HeidelbergCement AG, Holcim (Deutschland) AG, Dyckerhoff AG, Lafarge Zement GmbH und Schwenk Zement KG Geldbußen wegen Quotenabsprachen in Höhe von insgesamt 328,5 Mio. Euro verhängt. Insgesamt sind von den ursprünglich verhängten Geldbußen nun knapp 400 Mio. Euro rechtskräftig bzw. vorläufig gerichtlich bestätigt.
Der 2a. Kartellsenat des OLG Düsseldorf stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass die großen Zementhersteller über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren - seit 1991 - flächendeckende und intensive Quotenkartelle in ganz Deutschland praktiziert haben. Die Quotenkartelle wurden, so das Gericht, mit dem Verständnis eines konsequenten "Nichtangriffspakts" unter Wettbewerbern und im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Tuns praktiziert.
Die Quotenabsprachen und eine Vielzahl kleinerer Einzelabsprachen seit 1991 waren vom Bundeskartellamt im Jahr 2003 mit Geldbußen in Höhe von 660 Mio. Euro sanktioniert worden. Maßstab waren die durch das Kartell erzielten Mehrerlöse. Nach Einlegung von Rechtsmitteln und einem längeren Zwischenverfahren wurde im Dezember 2008 das gerichtliche Verfahren beim OLG Düsseldorf eröffnet. Nach einem umfangreichen Gerichtsverfahren mit 36 Verhandlungstagen, 40 vernommenen Zeugen und der Bestellung eines ökonomischen Sachverständigen für die Schätzung des durch die Kartelle erzielten Mehrerlöses traf das OLG Düsseldorf nun sein Urteil und machte deutlich, dass hier schwerwiegende Kartellrechtsverstöße vorlagen.
Die verhängten Geldbußen fielen im Vergleich zu den ursprünglichen Beschlüssen des Bundeskartellamtes geringer aus. Zu der Reduktion führte nach Einschätzung des Bundeskartellamtes die Kooperation einiger der beschuldigten Unternehmen im Laufe des Verfahrens sowie v.a. auch eine vorsichtige Schätzung des vom Gericht bestellten ökonomischen Sachverständigen zu der Frage der durch die Absprachen erzielten Mehrerlöse und getroffene Sicherheitsabschläge wegen verbleibender Unsicherheiten. Darüber hinaus ergingen in geringerem Maße auch Teilfreisprüche wegen einiger nicht nachweisbarer Tatkomplexe.
Das Unternehmen HeidelbergCement hat gegen das Urteil bereits Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die anderen vier Unternehmen und das BKartA haben eine Woche Zeit, ggf. auch Rechtsbeschwerde einzulegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf ist erst in mehreren Wochen zu rechnen.
Gegen drei kleine Unternehmen (Geldbußen über 9 Mio. Euro) stehen noch Verfahren beim OLG Düsseldorf aus. (Bundeskartellamt: ra)
Lesen Sie auch:
Kartellverfahren gegen HeidelbergCement
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>