Vernetzung der Energieinfrastruktur in der EU
TEN-E: Rat der EU gibt grünes Licht für neue Vorschriften für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur
Mit den neuen Vorschriften wird die Unterstützung für neue Erdgas- und Erdölvorhaben beendet
Der Rat der EU hat eine überarbeitete Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) angenommen. Ziel der neuen Vorschriften ist eine Modernisierung, Dekarbonisierung und Verknüpfung der grenzübergreifenden Energieinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten, um die EU bei der Verwirklichung ihrer Klimaneutralitätsziele für 2050 zu unterstützen. Mit der überarbeiteten Verordnung sollen zudem weiterhin Marktintegration, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gewährleistet werden.
Die Annahme erfolgt im Anschluss an eine vorläufige Einigung, die im Dezember 2021 mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde, und stellt den letzten Schritt des Annahmeverfahrens dar.
Unter anderem wird mit den neuen Vorschriften die Unterstützung für neue Erdgas- und Erdölvorhaben beendet und werden verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für alle Vorhaben eingeführt. Durch sie werden die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt.
Bei den überarbeiteten Vorschriften liegt der Schwerpunkt auf der Rolle von Energie aus erneuerbaren Quellen in Bezug auf alle Vermögenswerte, einschließlich intelligenter Gasnetze. Durch sie wird eine Möglichkeit für eine unverbindliche Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-Netzplanung geschaffen.
Hintergrund und weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine überarbeitete TEN-E-Verordnung am 15. Dezember 2020 vorgelegt. Bei der Überarbeitung der TEN-E-Verordnung wurden elf vorrangige Korridore und drei vorrangige thematische Gebiete für die Entwicklung und die Verbindungen festgelegt. Damit werden die Kategorien für Infrastrukturen, die für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen, vor allem im Hinblick auf die Dekarbonisierung aktualisiert und Offshore-Stromnetze, Infrastrukturen für Wasserstoffe und intelligente Netze als neuer Schwerpunkt hinzugefügt. Die entsprechende Verwirklichung wird in den meisten Fällen im Rahmen von Vorhaben von gemeinsamem Interesse erfolgen, die für eine Finanzierung durch die Fazilität "Connecting Europe" 2021-2027 in Frage kommen.
Die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse wird von der Kommission in Form einer delegierten Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung durch sogenannte regionale Gruppen angenommen. Die betreffenden Vorhaben kommen in den Genuss einer Reihe von Vorteilen, aber es gibt keine Garantie für eine EU-Finanzierung von Projekten auf der Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
Der Rat hat am 11. Juni 2021 eine allgemeine Ausrichtung zur TEN-E-Verordnung festgelegt. Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben in den Trilogverhandlungen am 15. Dezember 2021 eine vorläufige politische Einigung erzielt. Das Europäische Parlament hat am 5. April 2022 seinen Standpunkt zum Vorschlag in erster Lesung angenommen. Die neue Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten. (Rat der EU: ra)
eingetragen: 29.05.22
Newsletterlauf: 21.07.22
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