Ausbeutung von Arbeitskräften
Gesetzgebungsverfahren für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung aufgeschoben
Für Migranten sollten in vielen Bereichen gleiche Rechte wie für EU-Bürger gelten
(20.12.10) - Die Vollversammlung des Europäischen Parlaments konnte keine Einigung zum Gesetzesentwurf einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für legale Migranten erzielen. Der Entwurf sah eine Vereinfachung der administrativen Abläufe vor, damit Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in einem einzigen Verfahren erteilt werden können.
Für Migranten sollten zudem in vielen Bereichen gleiche Rechte wie für EU-Bürger gelten, um die Ausbeutung von Arbeitskräften aus Drittländern zu verhindern.
Nachdem eine Reihe von Änderungsanträgen im Laufe der Abstimmung angenommen worden waren, beschloss eine Mehrheit der Abgeordneten dem Vorschlag aus unterschiedlichen Gründen nicht länger zuzustimmen. Der abgeänderte Entwurf wurde abgelehnt (306 Ja-Stimmen, 350 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen).
Die Europäische Kommission kündigte nach der Abstimmung nicht an, dass sie den Vorschlag zurückziehe. Somit geht der Entwurf zurück in die parlamentarischen Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten und Beschäftigung, die einen neuen mehrheitsfähigen Kompromiss erarbeiten müssen. (Europäisches Parlament: ra)
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