Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten
Internationale Finanztransaktionen: Europäisches Parlament fordert Aussetzung des SWIFT-Abkommens wegen NSA-Abhörskandal
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres soll im Rahmen seiner Sonderuntersuchung der Massenüberwachung von EU-Bürgern den Vorwürfen weiter nachgehen
(28.10.13) - Die EU soll den SWIFT-Vertrag zum Austausch von Bankdaten mit den USA als Reaktion auf die Vorwürfe, die "National Security Agency" (NSA) habe Daten des SWIFT-Systems abgegriffen, auf Eis legen. So steht es in einer nichtlegislativen Entschließung, die das Parlament verabschiedet hat. SWIFT ist ein belgisches Unternehmen, das ein System für internationale Finanztransaktionen betreibt.
Die Entschließung der Fraktionen S&D, ALDE und Grüne/EFA wurde mit 280 Stimmen angenommen bei 254 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen.
Obwohl das Parlament formal nicht befugt ist, die Aussetzung oder Beendigung eines internationalen Abkommens in die Wege zu leiten, muss die Kommission tätig werden, "wenn das Parlament seine Unterstützung für ein bestimmtes Abkommen zurückzieht", so der angenommene Text, in dem die Abgeordneten darauf hinweisen, dass das Parlament der Reaktion der Kommission im Zusammenhang mit diesem Abkommen bei künftigen Entscheidungen über seine Zustimmung zu internationalen Abkommen Rechnung tragen wird.
Ermittlungen von Europol
Die Abgeordneten bedauern, dass kein Mitgliedstaat die Vorwürfe untersucht hat. Die EU-Länder werden aufgefordert, eine Untersuchung durch das Europol-Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu genehmigen. Des Weiteren verlangt das Parlament in der Entschließung eine "umfassende technische Vor-Ort-Untersuchung der Vorwürfe", wonach die US-Behörden über einen nicht genehmigten Zugang zu den SWIFT-Servern verfügt bzw. "etwaige Zugangskanäle" zu diesen Servern geschaffen haben
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres soll im Rahmen seiner Sonderuntersuchung der Massenüberwachung von EU-Bürgern den Vorwürfen weiter nachgehen, so der Entschließungstext.
Hohe Datenschutzstandards vonnöten
Das Parlament bekräftigt, dass Abkommen über den Datenaustausch mit den USA auf einem kohärenten rechtlichen Rahmen zum Datenschutz begründet sein müssen, durch den rechtlich verbindliche Standards zum Schutz personenbezogener Daten bereitgestellt werden, die auch Zweckbeschränkung, Datenminimierung, Information, Zugang, Berichtigung, Löschung und Rechtsbehelf umfassen.
Hintergrundinformationen
Das "TFTP"-Abkommen zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.
Presseberichten zufolge hat die nationale Sicherheitsbehörde der USA (NSA) direkten Zugang zu privaten Zahlungsverkehrsdaten von EU-Bürgern gehabt, die durch die belgische Firma SWIFT verarbeitet werden. Der Zugang der US-Behörden zu diesen Daten ist durch das TFTP-Abkommen streng geregelt und begrenzt. Stimmen die Vorwürfe, würde das einen klaren Verstoß gegen das Abkommen darstellen.
EU-Datenschutzreform
Bereits zuvor hatte der Justizausschuss des EU-Parlaments über die Vorschläge des deutschen Abgeordneten der Grünen Jan Albrecht zur Reform der EU-Datenschutzgesetzgebung aus dem Jahr 1995 abgestimmt.
Die Abstimmung stattet Albrecht nun mit einem Mandat für Verhandlungen mit Regierungsvertretern im Ministerrat der EU aus.
Wichtigste Punkte der geplanten Reform:
• >> Internet-Nutzer sollen das Recht haben, ihre persönlichen Daten auf Anfrage löschen zu lassen. Jede Firma oder Organisation muss die explizite Zustimmung von Nutzern einholen, bevor deren persönliche Daten verwendet werden dürfen.
• >> Werden die Regeln verletzt drohen Strafen bis zu 100 Millionen Euro oder 5 Prozent des Jahresumsatzes einer Firma.
• >> Sollte die Regierung eines Staates, der nicht zur EU gehört, auf persönliche Daten zugreifen wollen, die in der EU erhoben wurden, muss das Unternehmen, das diese Daten besitzt, zuerst nationale Datenschutzbeauftragte informieren.
(Europäisches Parlament: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>