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Nach Manipulation des Libor-Zinssatzes


Finanzmarkt-Compliance: Finanzmarktbetrüger sollen mindestens vier Jahre Haft erhalten können
Verbrecher, die sich durch Marktmanipulation und Insiderhandel bereichern, sollten nicht mit bloßen verwaltungsrechtlichen Sanktionen davonkommen

(20.02.14) - Nach den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Vorschriften müssten Richter, die in ihrem Land Höchststrafen für schwerwiegende Straftaten wie die Manipulation des Libor-Zinssatzes verhängen, die Täter zu mindestens vier Jahren Haft verurteilen. Die Vorschriften, mit denen das Vertrauen in die Finanzmärkte der EU wiederhergestellt und der Anlegerschutz verbessert werden soll, müssen noch formell von den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden.

"Mit der heutigen Abstimmung haben wir unser Vorhaben, die Gerichte in der EU in die Lage zu versetzen, Marktmissbrauch zu stoppen, einen großen Schritt vorangebracht. Dies ist das erste Gesetz, mit dem EU-weite strafrechtliche Sanktionen für Marktmissbrauch eingeführt werden, mit einer Mindesthaftstrafe von vier Jahren für schwerwiegende Straftaten wie Insiderhandel oder Marktmanipulation. Der Libor-Skandal ist wohl nicht der letzte seiner Art, denn wir hören bereits von Marktmanipulationen auf den Öl-, Gas- und Devisenmärkten", sagte die Berichterstatterin Arlene McCarthy (S&D, UK).

Die neuen Vorschriften wurden mit 618 Stimmen angenommen, bei 20 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen.
"Verbrecher, die sich durch Marktmanipulation und Insiderhandel bereichern, sollten nicht mit bloßen verwaltungsrechtlichen Sanktionen davonkommen. Ich bin stolz darauf, dass mein Vorschlag für eine Mindesthaftstrafe von vier Jahren jetzt im endgültigen Gesetzestext steht. Das Vertrauen der Bürger in die Finanzmärkte wird gestärkt, wenn sie sehen, dass hier Gerechtigkeit geübt wird. Wir haben die Behörden in die Lage versetzt, solche Verbrechen besser zu verfolgen, einerseits durch Weiterbildung und bessere Ressourcen für die Justizangestellten, andererseits durch die Ausweitung der Zuständigkeiten da, wo es notwendig ist, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen", sagte die Berichterstatterin für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten Emine Bozkurt (S&D, NL).

Strafrechtliche Sanktionen
Die neuen Regeln sehen härtere Strafen vor, darunter Haftstrafen für schwere Fälle von Marktmissbrauch wie Insiderhandel, Marktmanipulation und die unerlaubte Weitergabe von Informationen, auch bei Anstiftung, Mittäterschaft und Versuch.

Um eine EU-weite Umsetzung dieser Sanktionen zu gewährleisten, müssen alle Mitgliedsstaaten ihre Richter dazu verpflichten, Höchststrafen mit nicht weniger als vier Jahren Haft für die schwerwiegendste Art von Insiderhandel oder Marktmanipulation zu verhängen, und mit nicht weniger als zwei Jahren Haft für die rechtswidrige Weitergabe von Informationen.

Straftaten
Nach den neuen Vorschriften werden die Definitionen von Straftaten und entsprechenden Sanktionen harmonisiert.

Zu den Verstößen auf dem Gebiet der Marktmanipulation, für die eine vierjährige Haftstrafe in Frage kommt, zählen der Abschluss eines Geschäfts oder die Erteilung eines Handelsauftrags mit falschen oder irreführenden Signalen über das Angebot von Finanzinstrumenten, die Nachfrage danach oder ihren Kurs, oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Ausgangsdaten, durch die die Berechnung einer Benchmark manipuliert wird, wie beispielsweise der LIBOR (London Interbank Offered Rate) oder der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate).

Bei Verstößen auf dem Gebiet des Insiderhandels können Haftstrafen von vier Jahren verhängt werden, wenn Insider-Informationen genutzt werden, um Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen, oder zur Änderung oder Stornierung eines Auftrags.

Den Mitgliedstaaten steht es frei, noch schärfere Strafen einzuführen oder beizubehalten als jene, die durch die neuen Vorschriften festgelegt werden.
(Europäisches Parlament: ra)


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