Datenschutz: Keine Fahrzeugüberwachung?
"eCall": Automatisches Notrufsystem in allen neuen Automodellen ab Frühling 2018
Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten
(15.05.15) - Notrufgeräte, die Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch benachrichtigen, müssen bis zum 31. März 2018 in allen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen installiert sein, so ein Gesetzentwurf, über den das Parlament angenommen hat. Im vergangenen Jahr kamen bei Verkehrsunfällen 25.700 Menschen ums Leben. Mit dem eCall-Notrufsystem könnte die Zahl der Unfalltoten um 10 Prozent pro Jahr verringert werden.
"Der EU-weite Einsatz des bordeigenen eCall-Notrufsystems, das die einheitliche Notrufnummer 112 nutzt, wird dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in allen 28 Mitgliedstaaten zu verbessern. Das Europäische Parlament hat wiederholt betont, dass die Verringerung der Todesfälle sowie der Schwere der Verletzungen im Straßenverkehr eine Priorität ist. eCall, als öffentliche Dienstleistung, kostenlos für alle Bürger und unabhängig von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis, wird zu diesem gemeinsamen Ziel beitragen", sagte die Berichterstatterin Olga Sehnalová (S&D, CZ).
Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. So können diese ohne Verzögerungen über Art und Umfang der Rettung entscheiden, was ihnen hilft, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen zu verringern und die Kosten zu reduzieren, die aufgrund von unfallbedingten Staus entstehen.
Datenschutz: Keine Fahrzeugüberwachung
Die Abgeordneten haben die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCall-Technologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten.
Nach den neuen Regeln dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die eCall-Technologie die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt.
eCall in Autos ab Frühling 2018
Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen bis zum 31. März 2018 mit dem eCall-System ausgestattet sein. Die Abgeordneten konnten durchsetzen, dass die EU-Kommission in den auf dieses Datum folgenden drei Jahren bewerten muss, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut werden muss.
Die neuen Vorschriften enthalten Verpflichtungen für Autohersteller. Die davon getrennten Regeln zur dazugehörigen eCall-Infrastruktur, die die Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2017 einrichten müssen, sind Ende Juni 2014 in Kraft getreten. (Europäisches Parlament: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>