Die EU ist keine Einrichtung à la carte
Europäisches Parlament: "Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität" für Zugang zu EU-Geldern
Regierungen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, riskieren, den Zugang zu EU-Geldern zu verlieren - Abgeordnete stellen präventive Wirkung und Anwendung auf systemische Verstöße sicher
Abgeordneten des Europäischen Parlaments billigten jene Verordnung, die EU-Gelder vor Missbrauch durch Regierungen schützen soll, die die Rechtsstaatlichkeit beugen. Nach der neuen Verordnung können Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder zurückgehalten werden, in denen festgestellte Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Gleichzeitig stellt die EU sicher, dass die Endbegünstigten nicht am Ende die Rechnung bezahlen.
"Wir haben es geschafft. Jetzt ist es im EU-Recht verankert. Keine einseitige Erklärung kann diese Tatsache ändern. Der Konditionalitätsmechanismus wird uns in die Lage versetzen, zweifelhafte Pläne zur Verwendung von EU-Geldern im Hinblick auf die Achtung der Werte der EU prüfen", sagte der Mitberichterstatter Petri Sarvamaa (EV, FI).
"Als Parlament haben wir dafür gesorgt, dass alle notwendigen Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen wurden und der Text intakt bleibt. Wir erwarten von der Kommission als Hüterin der Verträge, dass sie ab dem 1. Januar 2021 eigenständig mit der Umsetzung dieser Verordnung beginnt. Darauf warten die Europäer", fügte er hinzu.
Mitberichterstatterin Eider Gardiazabal Rubial (S&D, ES) sagte: "Die EU ist keine Einrichtung ‚à la carte‘, in der man seine Rechte behalten kann, aber seine Pflichten nicht erfüllen muss. Sie ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten basiert, die die Mitgliedsstaaten und die Bürger einhalten müssen. Der angenommene Mechanismus, der den EU-Haushalt an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit bindet, ist ein großer Erfolg für das Parlament."
"Das EP hat sichergestellt, dass die Haushaltssanktionen im Rahmen dieser Verordnung direkt die Straftäter betreffen und nicht die Endbegünstigten. Studenten, Forscher, Unternehmen und NROs sind nicht im Visier, da wir ein Sicherheitsnetz eingefügt haben, um sie zu schützen", schloss sie.
Wie wird es funktionieren?
Die Kommission wird, nachdem sie festgestellt hat, dass ein Verstoß vorliegt, vorschlagen, dass der Konditionalitätsmechanismus gegen eine Regierung ausgelöst werden soll, und anschließend die Zahlungen an diesen Mitgliedstaat aus dem EU-Haushalt entweder kürzen oder einfrieren.
Der Rat hat dann einen Monat Zeit, um über die vorgeschlagenen Maßnahmen abzustimmen (oder drei Monate in Ausnahmefällen), und zwar mit qualifizierter Mehrheit.
Die Europaabgeordneten haben durchgesetzt, dass die EU-Institutionen künftig maximal nur noch 7 bis 9 Monate Zeit haben, um Maßnahmen gegen einen Mitgliedstaat zu ergreifen, wenn die Gefahr von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit besteht (bisher 12-13 Monate).
Das Gesetz wird für individuelle oder systemische Verstöße gelten
Dank des Parlaments gilt das neue Gesetz nicht nur, wenn EU-Gelder direkt missbraucht werden, wie in Fällen von Korruption oder Betrug. Es wird auch für systemische Verstöße gegen grundlegende Werte gelten, die alle Mitgliedsstaaten respektieren müssen, wie z.B. Demokratie oder die Unabhängigkeit der Justiz, wenn diese Verstöße die Verwaltung von EU-Geldern beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
In den Verhandlungen gelang es den Europaabgeordneten auch, eine spezifische Bestimmung durchzusetzen, die den möglichen Umfang der Verstöße durch die Auflistung von Fallbeispielen verdeutlicht, wie z.B. die Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz, das Versäumnis, willkürliche/rechtswidrige Entscheidungen zu korrigieren, und die Einschränkung von Rechtsbehelfen.
Endbegünstigte werden geschützt
Um sicherzustellen, dass die Endbegünstigten, die auf EU-Unterstützung zählen und angewiesen sind - wie Studenten, Landwirte oder Nichtregierungsorganisationen - nicht für die Handlungen ihrer Regierungen bestraft werden, werden sie in der Lage sein, über eine Web-Plattform eine Beschwerde bei der Kommission einzureichen, die sie dabei unterstützt, die ihnen zustehenden Beträge zu erhalten. Die Kommission wird auch in der Lage sein, eine finanzielle Korrektur vorzunehmen, indem sie die nächste Tranche der EU-Unterstützung für das betreffende Land kürzt. (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 18.01.21
Newsletterlauf: 09.03.21
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