Bewertungen des Finanzbedarfs von KMU
Sonderbericht: EuRH stellt fest, dass die EFRE-Ausgaben für Finanzinstrumente kleinen und mittleren Unternehmen nicht in dem geplanten Maße nutzen, was teilweise auf die Unangemessenheit der Verordnungsbestimmungen zurückzuführen ist
Der EuRH spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, wie die Kommission den verordnungsrechtlichen Rahmen für diese Instrumente sowie deren Effizienz und Wirksamkeit verbessern kann
(18.04.12) - Der Europäische Rechnungshof (EuRH) gelangt in seinem Sonderbericht Nr. 2/2012 zu der Schlussfolgerung, dass Wirksamkeit und Effizienz der im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getätigten Ausgaben für Finanzinstrumente zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beeinträchtigt wurden, weil der verordnungsrechtliche Rahmen keine angemessene Grundlage für den Einsatz der verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten bot. In vielen Fällen erreichten die Mittel die begünstigten KMU erst nach beträchtlichen Verzögerungen. Außerdem waren die geförderten Maßnahmen im Hinblick auf die Einwerbung privater Investitionen unwirksam. Wenn Bewertungen des Finanzbedarfs von KMU überhaupt vorgenommen wurden, wiesen sie gravierende Mängel auf. Überdies wurden einigen begünstigten KMU von den eingeschalteten Finanzintermediären ungerechtfertigte Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung des EuRH wurde deutlich, dass der für die Strukturfonds geltende verordnungsrechtliche Rahmen, innerhalb dessen die KMU-Unterstützung durch Finanzinstrumente umgesetzt wird, ursprünglich für Zuschüsse konzipiert wurde und sich daher nicht dafür eignet, den spezifischen Merkmalen von Darlehen oder Beteiligungskapital Rechnung zu tragen. Die festgestellten Schwachstellen betrafen die Bestimmungen zur Hebelwirkung und zum revolvierenden Einsatz der Mittel, die Begründung der für finanztechnische Maßnahmen bereitgestellten Beträge, die Bedingungen zur Begründung einer Vorzugsbehandlung des privaten Sektors und die Förderfähigkeitsbedingungen für Betriebskapital.
Der EuRH spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, wie die Kommission den verordnungsrechtlichen Rahmen für diese Instrumente sowie deren Effizienz und Wirksamkeit verbessern kann.
Dazu gehören folgende Punkte:
>> Es sollte sichergestellt werden, dass die Vorschläge der Mitgliedstaaten durch von der Qualität her ausreichende Bewertungen des Finanzbedarfs untermauert sind, die bei der Genehmigung der Maßnahmen herangezogen werden.
>> Es sollte ein zuverlässiges und technisch robustes Überwachungs- und Bewertungssystem geschaffen werden.
>> Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, den Mitgliedstaaten vereinfachte und erprobte Strukturen und Instrumente zur Verfügung zu stellen, um die Durchführung zu beschleunigen und die Verwaltungskosten zu verringern.
>> Die Konzepte "Hebelwirkung" und "revolvierende Mittel" sollten definiert werden, und es sollten diesbezügliche Mindestanforderungen festgelegt werden.
Für den Fall, dass sich diese Empfehlungen nicht innerhalb des kohäsionspolitischen Rahmens umsetzen lassen, enthält der Sonderbericht die abschließende Empfehlung, nach wirksameren Wegen zu suchen, wie diese Art der Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden kann.
Hintergrund: Der EuRH prüfte die Effizienz und Wirksamkeit der in den Programmplanungszeiträumen 2000 bis 2006 und 2007 bis 2013 aus dem EFRE kofinanzierten finanztechnischen Maßnahmen. Die Prüfung bezog sich auf eine Stichprobe von Projekten in Deutschland, Ungarn, Portugal, der Slowakei und im Vereinigten Königreich und umfasste außerdem eine Untersuchung der Verwaltungs-, Überwachungs- und Informationssysteme der Kommission und der Mitgliedstaaten.
KMU bilden das Rückgrat der EU-Wirtschaft und sorgen für Beschäftigung, Innovation und Wohlstand. Sie können sich jedoch Finanzierungsengpässen ausgesetzt sehen, weil sie ihren Finanzbedarf nicht in der benötigten Form und Höhe decken können. Die EU unterstützt unternehmerische Initiative im Rahmen ihrer Unternehmens- und ihrer Kohäsionspolitik. Im Bereich der Kohäsionspolitik werden hauptsächlich Zuschüsse gewährt, doch kommen im Rahmen des EFRE zunehmend auch Finanzinstrumente zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um Unterstützung, die zurückgezahlt werden muss und nach der Rückzahlung weiteren KMU zu Gute kommen kann. (Europäischer Rechnungshof: ra)
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