Handlungen zum Nachteil des EU-Haushalts
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlicht eine Weiterverfolgung seines Sonderberichts Nr. 1/2005 zur Verwaltung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Reihe neuer Empfehlungen, die auf die Leistungsverbesserung des OLAF abstellen
(06.05.11) - Die Aufgabe des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) besteht in der Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil des EU-Haushalts. Das Amt ist der Europäischen Kommission angegliedert, verfügt bei der Durchführung seiner Untersuchungen aber über volle Unabhängigkeit und beschäftigt rund 500 Bedienstete. Seine jährlichen Ausgaben belaufen sich auf etwa 50 Millionen Euro. Im Jahr 2005 unterbreitete der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem Sonderbericht Nr. 1/2005 zur Verwaltung des OLAF 17 Empfehlungen zur Neuausrichtung der Tätigkeiten des Amts auf seine Untersuchungsfunktion, zur Verbesserung der Effizienz und zum Nachweis der Wirksamkeit seiner Tätigkeit.
Mit der Weiterverfolgungsprüfung des Europäischen Rechnungshofs im Jahr 2011 (Sonderbericht Nr. 2/2011) sollte ermittelt werden, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 1/2005 getroffen wurden. Ausgangspunkt der Prüfung waren die Fragen, ob das OLAF den Schwerpunkt seiner Tätigkeiten nunmehr auf seine Untersuchungsfunktion verlagert hat und bei seinen Untersuchungen effizienter vorgeht, wie es die Wirksamkeit seiner Untersuchungsarbeit nachweist und ob die Rolle des Überwachungsausschusses geklärt wurde.
Im Hinblick auf die Empfehlungen des Berichts aus dem Jahr 2005 ergab die Prüfung Folgendes: Drei Empfehlungen waren nicht akzeptiert worden, zwei wurden vollständig und die verbleibenden 12 Empfehlungen in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Der Hof bekräftigte, dass seine vorangegangenen Empfehlungen ihre Gültigkeit weitgehend behalten und die Bemühungen um ihre vollständige Umsetzung fortgesetzt werden sollten.
In seinem Weiterverfolgungsbericht unterbreitete der Hof eine Reihe neuer Empfehlungen, die auf die Leistungsverbesserung des OLAF abstellen. Hierzu gehört die Empfehlung, dass das Amt Zahl und Geschwindigkeit seiner Untersuchungen erhöhen sollte, indem es der Untersuchungstätigkeit als seiner Kernaufgabe anteilsmäßig mehr Zeit widmet und die für die strategische Analyse zuständigen Referate in stärkerem Maße zur Untersuchungsarbeit beitragen. Um die Planung und Überwachung so zu verbessern, dass Untersuchungen zeitnah und effizient durchgeführt werden, sollte die Kommission die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung vereinfachen und konsolidieren, gleichzeitig sollte das Amt seine Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Eurojust intensivieren.
Weitere Details zur Prüfung können dem Sonderbericht entnommen werden, der beim Hof in der Druckfassung erhältlich ist und online unter www.eca.europa.eu abgerufen werden kann. (Europäischer Rechnungshof: ra)
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