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Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer


Ältere Arbeitnehmer: Die Mitgliedstaaten und die Kommission können nicht beurteilen, ob die Programme tatsächlich helfen - so die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs (EuRH)
"Gibt es Instrumente zur Überwachung der Wirksamkeit der aus dem Europäischen Sozialfonds getätigten Ausgaben für ältere Arbeitnehmer?"


(02.04.13) - Die Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer gehört zu den strategischen Zielen der EU. Wie in einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs festgestellt wird, sind jedoch weder die Mitgliedstaaten noch die Kommission in der Lage zu ermitteln, wie viele ältere Arbeitnehmer nach Inanspruchnahme einer durch den ESF geförderten Maßnahme neue Qualifikationen erworben oder einen Arbeitsplatz gefunden bzw. behalten haben. Die zur Bereitstellung entsprechender relevanter und zuverlässiger Informationen notwendigen Instrumente wurden von den meisten geprüften Mitgliedstaaten nicht eingerichtet.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein zentrales Finanzinstrument, das die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von beschäftigungspolitischen Zielen der EU unterstützen soll. Zu diesen Zielen gehört die Förderung der Integration von Arbeitslosen und Benachteiligten in den Arbeitsmarkt, indem in erster Linie Fortbildungsmaßnahmen gefördert werden. Von 2007 bis Ende 2013 werden die Ausgaben des ESF bei über 75 Milliarden Euro liegen, was rund 8 Prozent des EU-Gesamthaushalts entspricht. Für die Prüfung wurden sechs Programme mit einem Gesamtwert von 222 Millionen Euro ausgewählt; betroffen waren vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien, Polen und das Vereinigte Königreich).

Die Kommission genehmigt Programme, ohne nach Informationen zu verlangen, anhand deren sie kontrollieren kann, ob diese Programme tatsächlich ihren Zweck erfüllen - und die Mitgliedstaaten liefern keine solchen Informationen, betonte Lazaros Lazarou, das für den Bericht zuständige EuRH-Mitglied. Ohne zuverlässige, überprüfbare und zeitnahe Leistungsdaten und Bewertungen zu den verschiedenen Maßnahmen sei es den Entscheidungsträgern nicht möglich, zu Schlussfolgerungen für die aktuelle und künftige Politik zu gelangen.

Hinweise
Die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), welche die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen der EU enthalten, werden über das gesamte Jahr hinweg veröffentlicht.

In diesem Sonderbericht (SB Nr. 25/2012) mit dem Titel "Gibt es Instrumente zur Überwachung der Wirksamkeit der aus dem Europäischen Sozialfonds getätigten Ausgaben für ältere Arbeitnehmer?" wurde beurteilt, ob die Mitgliedstaaten und die Kommission angemessene Instrumente entwickelt und eingesetzt hatten, um die Wirksamkeit der auf ältere Arbeitnehmer ausgerichteten Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) während des Programmplanungszeitraums zu bewerten. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf dem Inhalt der operationellen Programme und insbesondere auf den quantifizierten operationellen Zielen und Indikatoren sowie den Begleitungs- und Bewertungssystemen.

Der ESF ist ein zentrales Finanzinstrument, das der Europäischen Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Beschäftigung zur Verfügung steht. Von 2007 bis Ende 2013 werden die Ausgaben des ESF bei über 75 Milliarden Euro liegen, was rund 8 Prozent des EU-Gesamthaushalts entspricht.

Der Hof deckte in der Konzeption der operationellen Programme sowie in den Begleitungs- und Bewertungssystemen Schwachstellen auf. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Kommission auf EU-Ebene über keinen einheitlichen Datenbestand zu den operationellen Zielen, Indikatoren und zugewiesenen Fördermitteln verfügt. Obwohl die Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu den strategischen Zielen der EU gehört, sind daher weder die Mitgliedstaaten noch die Kommission in der Lage festzustellen, wie viele ältere Arbeitnehmer nach Inanspruchnahme einer durch den ESF geförderten Maßnahme neue Qualifikationen erworben oder einen Arbeitsplatz gefunden bzw. behalten haben. Zudem ist auch die Höhe der für derartige Maßnahmen ausgegebenen Mittel nicht bekannt.

Der Hof empfiehlt der Kommission Folgendes:
>> Sie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre operationellen Programme so zu gestalten, dass die mit den ESF-Mitteln erbrachte Leistung messbar ist. Die Zielgruppen sollten eindeutig definiert werden, und es sollten einschlägige und quantifizierte operationelle Ziele und Indikatoren aufgestellt werden, um Output, Ergebnisse und spezifische Auswirkungen auf der Ebene der Zielgruppen zu messen. Außerdem sollten Etappenziele und eine Rangfolge der Zielwerte vorgegeben werden.

>> Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auffordern, Begleitungs- und Bewertungssysteme zu entwickeln, durch die in angemessenen Zeitabständen die Fortschritte hinsichtlich der Erreichung jedes einzelnen Zielwerts gemessen und nachvollzogen werden können.

>> Die Kommission sollte kohärente und zuverlässige Informationen aus den Mitgliedstaaten abrufen, um angemessene Informationen zu den eingesetzten Mitteln und den durch den ESF erreichten Ergebnissen bereitstellen zu können.

>>Sie sollte bei der Bewertung und Begleitung der mitgliedstaatlichen Verwaltungs- und Kontrollsysteme eine eingehende Analyse von Leistungsaspekten sicherstellen.
(Europäischer Rechnungshof: ra)


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