Informationen zwischen Steuerverwaltungen
Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen aufgehoben
Mit der Richtlinie 2003/48/EG wurde der automatische Austausch von Informationen über Zinserträge von Privatpersonen vorgeschrieben
(04.12.15) - Die Richtlinie 2003/48/EG, die den Steuerbehörden seit 2005 einen besseren Zugang zu Informationen über private Sparer ermöglichte, ist am 10. November 2015 vom Rat aufgehoben worden. Die Aufhebung der Richtlinie erfolgt, nachdem zuvor die Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung verschärft worden waren. Im Laufe der Zeit ist es zu zahlreichen Überschneidungen mit anderen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet gekommen, die nun durch die Aufhebung beseitigt werden.
Mit der Richtlinie 2003/48/EG wurde der automatische Austausch von Informationen über Zinserträge von Privatpersonen vorgeschrieben. So konnten Zinsen, die in einem Mitgliedstaat an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen gezahlt wurden, nach den Rechtsvorschriften des steuerlichen Wohnsitzes besteuert werden. Die Richtlinie wurde zuletzt im März 2014 geändert, um den geänderten Sparprodukten und den Entwicklungen beim Anlegerverhalten seit dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2005 Rechnung zu tragen.
Im Dezember 2014 hat der Rat die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Bestimmungen über den automatischen Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen angenommen. Dabei erweiterte er den Anwendungsbereich dieses Informationsaustauschs zwecks Einbeziehung von Zinsen, Dividenden und anderen Arten von Einkünften. Die Richtlinie 2014/107/EU tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Richtlinie 2014/107/EU hat insgesamt einen weiter gefassten Anwendungsbereich als die Richtlinie 2003/48/EG. Im Falle von Überschneidungen des Anwendungsbereichs ist die Richtlinie 2014/107/EU maßgebend.
Internationale Entwicklungen
Mit der Richtlinie 2014/107/EU wird ein einheitlicher globaler Standard eingeführt, der von der OECD für den automatischen Informationsaustausch entwickelt wurde. Der OECD-Standard wurde von den G20-Finanzministern im September 2014 gebilligt. Abkommen der EU mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Schweiz, die ursprünglich auf der Richtlinie 2003/48/EG beruhten, werden zurzeit überarbeitet, um sie an die Richtlinie 2014/107/EU und den neuen globalen Standard anzupassen.
Die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG ist Teil des Maßnahmenpakets zur steuerlichen Transparenz, das die Kommission im März 2015 vorgestellt hat.
Übergangsmaßnahmen
Die Aufhebung erfolgte mittels einer vom Rat erlassenen Richtlinie, in der auch Übergangsmaßnahmen vorgesehen sind. Die Übergangsmaßnahmen betreffen insbesondere eine Ausnahmeregelung, die Österreich im Rahmen der Richtlinie 2014/107/EU eingeräumt wurde und es diesem Land gestattet, die Richtlinie ein Jahr später als die anderen Mitgliedstaaten anzuwenden. (Rat der EU: ra)
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