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Vergütungspolitik im europäischen Finanzsektor


Europäischer Ombudsmann begrüßt Schritte der Europäischen Bankaufsichtsbehörde hin zu mehr Transparenz
EBA will EU-Transparenzregeln vollständig anwenden


(09.06.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat einen Beschwerdefall gegen den Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) abgeschlossen, nachdem sein Nachfolger, die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Teilnehmerliste einer öffentlichen Anhörung zur Vergütungspolitik im europäischen Finanzsektor veröffentlicht hat. Zuvor hatte sich ein schwedischer Gewerkschaftsvertreter beschwert, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Der CEBS hatte ihm zunächst den Zugang zu der Liste verweigert.

Diamandouros erklärte: "Transparenz in der europäischen Bankenaufsicht ist äußerst wichtig, um Legitimität und das Vertrauen der Bürger in ihre Handlungen herzustellen. Ich begrüße deshalb die Ankündigung der EBA, die EU-Transparenzregeln vollständig anzuwenden."

Teilnehmerliste einer öffentlichen Anhörung über Vergütungsregeln im Bankensektor verweigert
Der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden organisierte im Oktober 2010 eine öffentliche Anhörung über einen Leitlinienentwurf zur Vergütungspolitik im europäischen Finanzsektor. Der Vertreter einer schwedischen Gewerkschaft für Angestellte im Finanzsektor nahm an der Anhörung teil. Im November bat er den CEBS um Zugang zu der Teilnehmerliste, der ihm verweigert wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an den Ombudsmann.

Der CEBS wurde im Januar 2011 zur Europäischen Bankaufsichtsbehörde, die die Verantwortung für die Antwort an den Ombudsmann übernahm. Die EBA erklärte, sie unternehme alle nötigen Anstrengungen, um die EU-Transparenzregeln einzuhalten und veröffentlichte die angeforderte Liste. Der Beschwerdeführer dankte der EBA für die Zusammenarbeit und dem Ombudsmann für seine Arbeit. (Europäischer Ombutsmann: ra)


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