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Zukunft des Einzelhandels


Konsultation: Wie können Groß- und Einzelhandel widerstandsfähiger, digitaler und umweltfreundlicher werden?
Maßnahmen und Verpflichtungen, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben



Die Europäische Kommission bittet noch bis Ende September um Meinungen zur Zukunft des Einzelhandels. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Sektor auf faire Art und Weise einen digitalen, ökologischen und kompetenzbasierten Wandel vollziehen und so seine Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Als Grundlage für diese Konsultation hat die Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Chancen des Übergangs analysiert werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus dem gesamten industriellen Ökosystem sowie Behörden, Sozialpartner, Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbraucher sowie Forschende können bis 26. September 2023 auf den EU-Survey-Fragebogen antworten.

Neben der Befragung organisiert die Kommission auch Workshops mit den Interessengruppen, um ein tieferes Verständnis der Herausforderungen des Sektors zu erreichen. Die Ergebnisse der Umfrage und der Workshops werden in einen Pfad für den Übergang einfließen. Dieser soll bis Anfang 2024 fertiggestellt sein und konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen enthalten, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben.

Hintergrund
Mit 30 Millionen Beschäftigten in 5,5 Millionen Unternehmen und einer Wertschöpfung von fast 1,5 Milliarden Euro ist das Einzelhandelsökosystem, das den Einzelhandel und den Großhandel umfasst, das größte aller industriellen Ökosysteme in der EU. Aufgrund seiner Verbindungen zu den meisten industriellen Ökosystemen kann sich seine Wettbewerbsfähigkeit positiv auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23


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    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

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    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

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