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Zukunft des Einzelhandels


Konsultation: Wie können Groß- und Einzelhandel widerstandsfähiger, digitaler und umweltfreundlicher werden?
Maßnahmen und Verpflichtungen, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben



Die Europäische Kommission bittet noch bis Ende September um Meinungen zur Zukunft des Einzelhandels. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Sektor auf faire Art und Weise einen digitalen, ökologischen und kompetenzbasierten Wandel vollziehen und so seine Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Als Grundlage für diese Konsultation hat die Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Chancen des Übergangs analysiert werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus dem gesamten industriellen Ökosystem sowie Behörden, Sozialpartner, Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbraucher sowie Forschende können bis 26. September 2023 auf den EU-Survey-Fragebogen antworten.

Neben der Befragung organisiert die Kommission auch Workshops mit den Interessengruppen, um ein tieferes Verständnis der Herausforderungen des Sektors zu erreichen. Die Ergebnisse der Umfrage und der Workshops werden in einen Pfad für den Übergang einfließen. Dieser soll bis Anfang 2024 fertiggestellt sein und konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen enthalten, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben.

Hintergrund
Mit 30 Millionen Beschäftigten in 5,5 Millionen Unternehmen und einer Wertschöpfung von fast 1,5 Milliarden Euro ist das Einzelhandelsökosystem, das den Einzelhandel und den Großhandel umfasst, das größte aller industriellen Ökosysteme in der EU. Aufgrund seiner Verbindungen zu den meisten industriellen Ökosystemen kann sich seine Wettbewerbsfähigkeit positiv auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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