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Verpflichtungszusagen von AliExpress


EU-Kommission akzeptiert die von AliExpress auf der Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste gemachten Verpflichtungszusagen und ergreift weitere Maßnahmen in Bezug auf rechtswidrige Produkte
Mit dem Beschluss werden diese Verpflichtungszusagen für rechtlich bindend erklärt, sodass jeder Verstoß gegen diese automatisch einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellt und zu Geldbußen führen kann



Die Europäische Kommission hat im Zuge ihrer Untersuchung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) durch AliExpress zwei wichtige Schritte unternommen. Das DSA und die heute ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit der Nutzer und Verbraucher im Internet zu gewährleisten.

Erstens hat die Kommission eine Reihe von Verpflichtungszusagen akzeptiert und für bindend erklärt, die AliExpress angeboten hatte, um eine Reihe von Bedenken auszuräumen, wie z. B. die Transparenz der Plattform in Bezug auf Werbung und Empfehlungssysteme.

Zweitens stellte die Kommission nach ihrer eingehenden Untersuchung vorläufig fest, dass AliExpress gegen die im DSA festgelegte Pflicht verstoßen hat, die Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtswidriger Produkte zu bewerten und zu mindern.

Verpflichtungszusagen von AliExpress
Die Kommission hat eine Reihe weitreichender Verpflichtungszusagen akzeptiert und für bindend erklärt, mit denen die von ihr geäußerten Bedenken in Bezug auf Folgendes ausgeräumt werden:

>> die Systeme der Plattform zur Überwachung und Aufdeckung rechtswidriger Produkte wie Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und nicht jugendfreie Inhalte, die sich auch über verborgene Links und Partnerprogramme verbreiten und die Gesundheit der Nutzer und das Wohlbefinden von Minderjährigen beeinträchtigen könnten;

>> das Melde- und Abhilfeverfahren der Plattform zu Hinweisen auf rechtswidrige Produkte;

>> das interne Beschwerdemanagementsystem;

>> die Transparenz des Werbe- und Empfehlungssystems von AliExpress, einschließlich des Werbearchivs und der Optionen zur Personalisierung der Empfehlungssysteme;

>> die Nachverfolgbarkeit von Unternehmern, die Dienste von AliExpress nutzen;

>> den Zugang zu öffentlichen Daten für Forschende.

Mit diesen Verpflichtungszusagen werden Informationen und Instrumente zur Eindämmung der Verbreitung rechtswidriger Inhalte sowohl für registrierte als auch für nicht registrierte Nutzer der Plattform leicht zugänglich sein.

AliExpress verpflichtete sich ferner, einen strukturierten internen Überwachungsrahmen aufrechtzuerhalten, der von einem eigens hierfür eingesetzten Team überwacht wird, das die ordnungsgemäße Umsetzung und Wirksamkeit all dieser Verpflichtungszusagen systematisch bewertet und diese Bewertung in die regelmäßigen Risikobewertungen einfließen lässt. Die Plattform wird regelmäßig einem unabhängigen Überwachungstreuhänder Bericht erstatten, der der Kommission jährlich über die Umsetzung der Verpflichtungszusagen berichten wird.

Mit dem Beschluss werden diese Verpflichtungszusagen für rechtlich bindend erklärt, sodass jeder Verstoß gegen diese automatisch einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellt und zu Geldbußen führen kann.

Vorläufige Feststellungen zu den Risikobewertungs- und Risikominderungspflichten von AliExpress
Nach ihrer eingehenden Untersuchung stellt die Kommission vorläufig fest, dass AliExpress gegen die im DSA festgelegte Pflicht verstoßen hat, die Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtswidriger Produkte zu bewerten und zu mindern. Insbesondere lässt sich Folgendes vorläufig feststellen:

>> AliExpress berücksichtigt bei ihrer Risikobewertung nicht, dass die für seine Moderationssysteme aufgewendeten Ressourcen, mit denen die Verbreitung rechtswidriger Produkte verhindert werden soll, zu gering sind und dieses Risiko somit unterschätzt wird.
>> AliExpress setzt ihre Sanktionspolitik gegen Unternehmer, die wiederholt rechtswidrige Inhalte posten, nicht angemessen durch.
>> Die proaktiven Systeme von AliExpress zur Moderation von Inhalten weisen systemische Fehler auf, die die Wirksamkeit der Systeme beeinträchtigen und Manipulationen durch böswillige Unternehmer ermöglichen.

Damit liegt ein Verstoß gegen die Pflicht sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) vor, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie gefälschte Waren oder Waren, die nicht den europäischen Sicherheitsvorschriften entsprechen, angemessen zu bewerten und zu mindern.

Nächste Schritte
Die von der Kommission übermittelten vorläufigen Feststellungen greifen dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung nicht vor, da AliExpress nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde sie einen Beschluss zur Feststellung der Nichteinhaltung von Artikel 34 und 35 des Gesetzes über digitale Dienste durch AliExpress erlassen und eine Geldbuße verhängen. Zudem würde ein solcher Beschluss zur Feststellung der Nichteinhaltung den Anbieter von AliExpress verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Aktionsplan zur Abstellung der Zuwiderhandlung vorzulegen, der von der Kommission nach Stellungnahme des Gremiums der Koordinatoren für digitale Dienste zu genehmigen ist.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 14. März 2024 ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob AliExpress in Bereichen wie Risikomanagement und Risikominderung, Moderation von Inhalten und internes Beschwerdemanagementsystem, Transparenz der Werbung und Empfehlungssysteme, Nachverfolgbarkeit von Unternehmern und Datenzugang für Forschende möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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