Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Veröffentlichung von Transparenzberichten


Gesetz über digitale Dienste (DSA): Erste Konzerne stellen Transparenzberichte online
Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten



Die ersten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) haben Transparenzberichte veröffentlicht, die online eingesehen werden können. Sieben Plattformen (Amazon, LinkedIn, TikTok, Pinterest, Snapchat, Zalando und Bing) sind dieser Pflicht nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) noch vor dem 6. November 2023 nachgekommen.

Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten. Dies wird erheblich zur öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht beitragen.

Transparenzberichte müssen mehrere Bereiche abdecken
>> Moderation von Inhalten
>> Anzahl der Meldungen, die sie von Nutzern erhalten (und Anzahl der sogenannten trusted flaggers, sobald sie eingerichtet sind)
>> Zahl der auf eigene Initiative der Plattform entfernten Inhalte,
>> Zahl der Anordnungen, die sie von allen zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erhalten,
>> Genauigkeit und Fehlerrate ihrer automatisierten Systeme zur Moderation von Inhalten.

Dazu kommen noch Informationen über Teams zur Moderation von Inhalten, einschließlich ihrer Qualifikationen und ihres sprachlichen Fachwissens.

Hintergrund
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Transparenzberichte nach ihrer Benennung am 25. April 2023 erstmals und alle sechs Monate veröffentlichen. Auch kleinere Plattformen (mit weniger als 45 Millionen Nutzern) und Vermittlungsdienste müssen jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, allerdings erst ab Februar 2024. Dann gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für sie. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 26.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen