Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vereinfachung der Rechtsvorschriften


Vereinfachung der EU-Vorschriften für Bürger und Unternehmen: Erhebung zeigt Fortschritte
Erfolge der Kommission bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands und Vereinfachungen – REFIT



Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufwandserhebung 2022 veröffentlicht, in der sie ihre Bemühungen und Fortschritte bei der Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften skizziert. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau: "Dieser jährliche Überblick zeigt, dass wir unsere Bemühungen um Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands fortsetzen und sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen keine unnötigen Belastungen für Bürger und Unternehmen mit sich bringen."

Erste Lehren aus dem "One-in-one-out"-Grundsatz
"One in, one out" stellt eine Art "Kostenbremse" dar, d. h. alle neuen Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Befolgung von Vorschriften entstehen, werden quantifiziert und so weit wie möglich durch eine Verringerung der bestehenden Belastung ausgeglichen oder kompensiert. Die Kommission hat diesen Grundsatz im Jahr 2022 auf 52 Legislativvorschläge angewandt. Die angenommenen Vorschläge dürften den allgemeinen Verwaltungsaufwand um 7,3 Milliarden Euro verringern. Die meisten Kosteneinsparungen werden im Rahmen der Prioritäten der Kommission "Ein Europa für das digitale Zeitalter" und "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen" erzielt werden, insbesondere durch Digitalisierung und interoperable Lösungen.

Erfolge der Kommission bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands und Vereinfachungen – REFIT
Im Jahr 2022 schloss die Kommission Evaluierungen und Eignungsprüfungen ab und legte überarbeitete EU-Rechtsvorschriften vor, die den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden erheblich reduzieren können und Vereinfachungen gewährleisten. Die Initiativen decken ein breites Spektrum von Politikbereichen ab – von Klimaschutz und Wettbewerb, Justiz und Migration, Mobilität und Verkehr bis hin zum Binnenmarkt. Die Erhebung umfasst detaillierte Beispiele für diese Erfolge.

Folgemaßnahmen der Kommission zur Arbeit der Plattform "Fit for Future"
Die Plattform "Fit for Future" nahm in ihrem Jahresarbeitsprogramm zehn Stellungnahmen zu einem breiten Spektrum von Initiativen an. Dazu zählen u. a. eine unternehmensfreundliche Mehrwertsteuer, das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu Kapital, das Thema Lebensmittelverschwendung und -spenden sowie die REACH-Verordnung über Chemikalien. In der Erhebung werden die Empfehlungen der Plattform und die Folgemaßnahmen der Kommission zu allen Stellungnahmen aufgezeigt.

Die Kommission begrüßt weitere Vorschläge aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur Vereinfachung der EU-Politik. Sie können über das Portal "Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!" eingereicht werden.

Hintergrund
Die jährliche Aufwandserhebung ist Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), dem Regulierungskonzept der Kommission für eine faktengestützte und transparente Politikgestaltung. In der Mitteilung über bessere Rechtsetzung von 2021 wurden konkrete Verbesserungen im EU-Rechtsetzungsprozess vorgeschlagen, um die Erholung Europas zu fördern und EU-Rechtsvorschriften zukunftssicher zu gestalten. In diesem Rahmen wurde auch der One-in-one-out-Grundsatz eingeführt. Die Plattform "Fit for Future" – eine hochrangige Expertengruppe aus nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Mitgliedern des RegHub-Netzes des Ausschusses der Regionen – wurde 2020 eingerichtet, um die Arbeiten der Kommission zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu ergänzen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 04.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen