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Verbesserung der Landbewirtschaftung


Fragen und Antworten – Anhebung der Ziele der Lastenteilungsverordnung der EU und Förderung natürlicher CO2-Senken
Welche neuen Ziele werden in der Lastenteilungsverordnung festgelegt, und welche Bereiche sind betroffen?




In der Lastenteilungsverordnung werden Emissionsreduktionsziele für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Vielzahl von Bereichen festgelegt: Inlandsverkehr (ohne Luftfahrt), Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfallwirtschaft. Insgesamt machen die unter die Lastenteilung fallenden Emissionen rund 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU aus.

Gemäß der überarbeiteten Verordnung muss die EU die Treibhausgasemissionen in diesen Bereichen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 senken. Damit wird das vorherige Ziel – Senkung der Emissionen um 29 Prozent – deutlich angehoben.

Fast alle Mitgliedstaaten (einzige Ausnahme: Malta) heben ihre nationalen Ziele im Rahmen der überarbeiteten Verordnung an. Die neuen Zielmarken liegen nun zwischen -10 Prozent (Bulgarien) und -50 Prozent (Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Finnland und Schweden). Der nachstehenden Tabelle ist zu entnehmen, welche nationalen Ziele 2018 bei der Annahme der ursprünglichen Lastenteilungsverordnung festgelegt wurden (Zielmarken 2018) und wie ehrgeizig die neuen Ziele nach der überarbeiteten Verordnung von 2023 sind (Zielmarken 2023).

Treibhausgasemissionen senken
Treibhausgasemissionen senken Bild: EU-Kommission


Welche neuen Ziele enthält die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft?
Mit der überarbeiteten Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ("Landnutzungsverordnung") wird das EU-Ziel für den Nettoabbau von CO2 durch natürliche Senken bis 2030 auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente erhöht. In der Verordnung werden ehrgeizige, aber faire Ziele für jeden Mitgliedstaat festgelegt, um den Nettoabbau auszuweiten und den allgemeinen Trend der CO2-Senken in der EU umzukehren.

Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen selbst festlegen, wie sie ihre CO2-Senken instand halten und ausbauen, um das neue EU-Ziel zu erreichen. Dazu stehen ihnen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Landbewirtschaftung zur Verfügung, etwa nachhaltige Waldbewirtschaftung oder Wiedervernässung von Mooren. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aktualisieren, um den ehrgeizigeren Zielen in Bezug auf die Landnutzung Rechnung zu tragen. EU-Programme wie LIFE bieten finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.

Mit der Verordnung werden bestehende Vorschriften vereinfacht und die Qualität der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Emissionen und des Abbaus verbessert, indem eine genauere und präzisere Datenüberwachung unter Nutzung geografischer Daten und der Fernerkundung angewendet wird. Von 2021 bis 2025 stehen die nationalen Ziele mit der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Niveaus der CO2-Senken im Einklang.

In der zweiten Phase von 2026 bis 2030 wird das Ziel der EU für den Nettoabbau auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente angehoben, was die EU auf Kurs bringen wird, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 11.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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