Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Unlautere Geschäftspraktiken


Zalando verpflichtet sich im Anschluss an EU-Maßnahmen zur Bereitstellung klarerer Informationen für Verbraucher
Die Europäische Union ist auch dabei, ihren Rechtsrahmen für irreführende Umweltaussagen zu verschärfen



Nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Zalando verpflichtet, irreführende Nachhaltigkeitskennzeichen und Nachhaltigkeitssymbole zu entfernen, die neben den auf seiner Plattform angebotenen Produkten angezeigt werden. Solche Angaben können die Verbraucher über die Umwelteigenschaften der Produkte irreführen. Ab dem 15. April 2024 werden die Symbole nicht mehr erscheinen. Stattdessen wird Zalando klare Informationen über die Umweltvorteile von Produkten, etwa über den Prozentsatz der verwendeten recycelten Materialien, bereitstellen.

Im Einzelnen verpflichtete sich Zalando,
>> das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen von allen Webseiten zu entfernen;
>> alle irreführenden Umweltsymbole, die neben Produkten angezeigt wurden (beispielsweise Blätter oder Bäume), zu entfernen;
>> den Begriff "Nachhaltigkeit" oder andere ungerechtfertigte Begriffe, die auf einen Umweltvorteil und/oder ethischen Pluspunkt hinweisen, nicht mehr zu verwenden. Zalando wird klare Informationen über das spezifische Produkt bereitstellen, beispielsweise über den prozentualen Anteil der verwendeten recycelten Materialien;
>> die Symbole und den Begriff "Nachhaltigkeit" auch aus dem Filter zu entfernen und es den Verbrauchern zu ermöglichen, Produkte auf der Grundlage spezifischer Produktqualitäten zu filtern und auszuwählen;
>> auf der Seite zu den Produktdetails klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen und/oder ethischen Pluspunkten des Produkts zu machen;
>> die "Nachhaltigkeitsseite" durch Einführung von zwei neuen Webseiten zu überarbeiten: eine mit weiteren Informationen über die Produktstandards und eine mit Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando;
>> sicherzustellen, dass seine Umweltaussagen auf Aspekten beruhen, die für die Umwelt von Bedeutung sind.

Nächste Schritte
Zalando wird einen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) bewerten, wie Zalando die Verpflichtungen umgesetzt hat, und erforderlichenfalls die Einhaltung durchsetzen, indem es beispielsweise Geldbußen verhängt oder Inhalte entfernt.

Hintergrund
Nach EU-Recht müssen Unternehmen den Verbrauchern wahrheitsgetreue Informationen bereitstellen und dürfen die Verbraucher nicht irreführen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen. Die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ermöglichen es den nationalen Durchsetzungsbehörden, ein breites Spektrum unlauterer Geschäftspraktiken einzudämmen.

Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Damit diese Behörden grenzüberschreitende Fragen angehen können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert. Das CPC-Netz, das von der Europäischen Kommission koordiniert und von vier Behörden aus Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden geleitet wird, hat im April 2022 eine koordinierte Maßnahme mit Zalando eingeleitet.

Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Dank der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie über ein gemeinsames Instrumentarium mit umfassenden Befugnissen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell und koordiniert gegen unredliche Unternehmen vorzugehen. Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union bestehende Instrumente des EU-Verbraucherrechts geändert, indem die Transparenz für die Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen weiter erhöht wurde.

Die Europäische Union ist auch dabei, ihren Rechtsrahmen für irreführende Umweltaussagen zu verschärfen. Konkret hat die Kommission zwei Vorschläge unterbreitet: Zum einen hat sie die Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel vorgeschlagen, die vom Europäischen Parlament im Januar und vom Rat im Februar angenommen wurde. Mit den neuen Vorschriften werden die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher geändert, um sicherzustellen, dass die Verbraucher vor dem Kauf angemessene Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts erhalten. Zum anderen hat die Kommission eine Richtlinie zur Belegung von Umweltaussagen vorgeschlagen, die es den Verbrauchern erleichtern soll, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen, und Unternehmen daran hindern soll, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen des EU-Verbraucherrechts wurden in der neuen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die Änderungen des Verbraucherverhaltens zu unterstützen, die erforderlich sind, um die Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem sichergestellt wird, dass die Verbraucher vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie daran hindern, nachhaltiger einzukaufen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 15.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen