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Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie


Modernisierung der Zahlungsdienstleistungen und Öffnung von Finanzdienstleistungsdaten: Neue Chancen für Verbraucher und Unternehmen
Der Markt für Zahlungsdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert



Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor im weiteren Sinne in das digitale Zeitalter zu überführen. Die neuen Vorschriften werden den Verbraucherschutz und den Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen weiter verbessern und die Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Daten auf sichere Weise weiterzugeben, damit sie ein breiteres Spektrum besserer und billigerer Finanzprodukte und -dienstleistungen erhalten können. Diese Vorschläge stellen die Interessen der Verbraucher, den Wettbewerb, die Sicherheit und das Vertrauen in den Mittelpunkt.

Der Markt für Zahlungsdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Elektronische Zahlungen in der EU haben stetig zugenommen und 2021 einen Wert von 240 Billionen EUR erreicht (gegenüber 184,2 Billionen EUR im Jahr 2017). Dieser Trend wurde durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt. Neue Anbieter, die sich digitale Technologien zunutze machen, sind in den Markt eingetreten und bieten insbesondere Dienstleistungen des "offenen Bankwesens" an, d. h. den sicheren Austausch von Finanzdaten zwischen Banken und Finanztechnologieunternehmen ("FinTechs"). Es sind auch komplexere Arten von Betrug entstanden, die die Verbraucher gefährden und das Vertrauen beeinträchtigen.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen soll mit dem vorgelegten Paket sichergestellt werden, dass der Finanzsektor der EU seinen Zweck erfüllt und in der Lage ist, sich an den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen – insbesondere für die Verbraucher – anzupassen.

Aus diesem Grund hat die Kommission zwei Maßnahmenpakete vorgeschlagen:

Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie:
Mit dem Vorschlag werden die derzeitige Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) geändert und zur PSD3 modernisiert und eine Verordnung über Zahlungsdienstleistungen eingeführt. Es besteht aus einem Maßnahmenpaket, das

>> Zahlungsbetrug bekämpfen und eindämmen soll, indem die Zahlungsdienstleister in die Lage versetzt werden, betrugsbezogene Informationen untereinander auszutauschen, die Verbraucher besser sensibilisiert werden, die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärft werden, die Erstattungsrechte von Betrugsopfern ausgeweitet werden und ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern der Zahlungsempfänger mit ihren Kontonamen für alle Überweisungen verbindlich wird;

>> Verbraucherrechte verbessert, z. B. in Fällen, in denen ihre Gelder vorübergehend gesperrt sind, und indem ihrer Kontoauszüge und Informationen über ATM-Gebühren transparenter werden;

>> die Wettbewerbsbedingungen zwischen Banken und Nichtbanken weiter angleicht, insbesondere durch Gewährung des Zugangs von Nicht-Bank-Zahlungsdienstleistern zu allen Zahlungssystemen in der EU mit angemessenen Garantien und Sicherung der Rechte dieser Anbieter auf ein Bankkonto;

>> die Funktionsweise des offenen Bankwesens durch Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die Bereitstellung offener Bankdienstleistungen verbessert und die Kontrolle der Kunden über ihre Zahlungsdaten stärkt, wodurch neue innovative Dienste in den Markt eintreten können;

>> die Verfügbarkeit von Bargeld in Geschäften und an Geldautomaten verbessert , indem Einzelhändlern die Möglichkeit gegeben wird, Bargelddienstleistungen für Kunden zu erbringen, ohne dass ein Kauf erforderlich ist, und die Vorschriften für unabhängige Geldautomatenbetreiber präzisiert werden;

>> Harmonisierung und Durchsetzung stärkt, indem die meisten Zahlungsregeln in eine unmittelbar anwendbare Verordnung aufgenommen und die Bestimmungen über die Umsetzung und Sanktionen verschärft werden.

Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass die Verbraucher weiterhin sichere elektronische Zahlungen und Geschäfte in der EU – im Inland oder grenzüberschreitend – in Euro und anderen Währungen tätigen können. Unter Wahrung der Rechte der Kunden zielt das Paket auch darauf ab, eine größere Auswahl an Zahlungsdienstleistern auf dem Markt zu schaffen.

Legislativvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten:
Mit diesem Vorschlag werden klare Rechte und Pflichten für den Austausch von Kundendaten im Finanzsektor über Zahlungskonten hinaus festgelegt:

>> Anrecht, aber keine Verpflichtung für Kunden, ihre Daten an Datennutzer (z. B. Finanzinstitute oder FinTech-Unternehmen) in einem sicheren maschinenlesbaren Format weiterzugeben, um neue, kostengünstigere und bessere datengesteuerte Finanz- und Informationsprodukte und -dienstleistungen zu erhalten (z. B. Instrumente für den Vergleich von Finanzprodukten, personalisierte Online-Beratung);

>>Verpflichtung der Inhaber von Kundendaten (z. B. Finanzinstitute), diese Daten den Datennutzern (z. B. anderen Finanzinstituten von FinTech-Unternehmen) zur Verfügung zu stellen, indem sie die erforderliche technische Infrastruktur einrichten und – als unerlässliche Voraussetzung für eine solche Weitergabe – die Zustimmung der Kunden einholen;

>>vollständige Kontrolle der Kunden darüber, wer und zu welchem Zweck auf ihre Daten zugreifen darf, um das Vertrauen in die Datenweitergabe zu stärken, flankiert durch die Anforderung von Dashboards für spezielle Genehmigungen und einen verstärkten Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);

>> Normung der Kundendaten und der erforderlichen technischen Schnittstellen in Systemen für den Finanzdaten-Austausch, denen sowohl Dateninhaber als auch Datennutzer als Mitglieder angehören müssen;

>> klare Haftungsregelungen bei Datenschutzverletzungen und Streitbeilegungsmechanismen in Systemen für den Finanzdaten-Austausch, sodass Haftungsrisiken Dateninhaber nicht von der Bereitstellung von Daten abhalten;

>> zusätzliche Anreize für Dateninhaber zur Einrichtung hochwertiger Schnittstellen für Datennutzer dank einer angemessenen Vergütung durch die Datennutzer im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Datenaustauschs zwischen Unternehmen (B2B), die im Vorschlag für das Datengesetz festgelegt sind (wobei kleinere Unternehmen nur einen Ausgleich zu den Kosten leisten müssen).

In der Praxis wird dieser Vorschlag zu innovativeren Finanzprodukten und -dienstleistungen führen und den Wettbewerb im Finanzsektor stimulieren. So können die Verbraucher beispielsweise von einer verbesserten persönlichen Finanzverwaltung und -beratung profitieren. Bisher aufwendige Prozesse wie Vergleichsdienste oder der Wechsel zu einem neuen Produkt werden reibungsloser und kostengünstiger, z. B. durch die automatisierte Bearbeitung von Hypothekarkredit-Anträgen. KMU würden auch Zugang zu einem breiteren Spektrum an Finanzdienstleistungen und -produkten erhalten, wie z. B. wettbewerbsfähigere Kredite, die sich aus der leichteren Zugänglichkeit ihrer Kreditwürdigkeitsdaten ergeben.

Hintergrund und weiteres Vorgehen
Mit dem Vorschlag wird eine wichtige Verpflichtung in der Strategie der Kommission für den Massenzahlungsverkehr von 2020 erfüllt, indem sichergestellt wird, dass die für die Massenzahlungsbranche in der EU geltenden Vorschriften ihren Zweck erfüllen, die Marktentwicklungen berücksichtigt werden und die Entwicklung von Sofortzahlungen in der EU gefördert wird. In dieser Hinsicht ergänzt er den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2022 für eine Verordnung, wonach Sofortzahlungen in Euro allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die ein Bankkonto in der EU und in den EWR-Ländern unterhalten, zur Verfügung gestellt werden sollen.

Parallel dazu trägt der Vorschlag über den Zugang zu Finanzdaten zu der in der Strategie für ein digitales Finanzwesen aus dem Jahr 2020 eingegangenen Verpflichtung zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums bei. Insgesamt fügt sich diese Initiative für den Finanzsektor in die generelle europäische Datenstrategie ein und baut auf den wichtigsten Grundsätzen für den Datenzugang und die Datenverarbeitung auf, die in den begleitenden Initiativen wie der Verordnung über den Umgang mit Daten ("Daten-Governance-Gesetz"), dem Gesetz über digitale Märkte und dem Vorschlag für ein Datengesetz dargelegt sind. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23


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