Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechte der Opfer von SLAPP-Klagen stärken


Schutz von Journalisten und Zivilgesellschaft: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Regeln gegen missbräuchlichen Klagen
Mit der Richtlinie werden wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt




Die EU bekommt erstmals ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPP-Klagen (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht, aus: Wikipedia). Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat politisch geeinigt. Die missbräuchlichen Klagen werden vor allem gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt. Wie die Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt. Dies hatte die Zivilgesellschaft nach der Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia gefordert.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die Einigung: "Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung treten in der EU inzwischen häufiger auf. Hier werden Geld und Macht gezielt eingesetzt, um Journalistinnen und Journalisten oder auch Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten mundtot zu machen. Das neue Gesetz wird all jene abschrecken, die mit solchen missbräuchlichen Klagen liebäugeln. Zugleich werden die Rechte der Opfer von SLAPP-Klagen gestärkt, damit sie sich besser wehren können. Wir wollen diejenigen schützen, die Gefahren auf sich nehmen, um die Bürgerinnen und Bürger über gesellschaftlich relevante Fragen zu informieren."

Die neuen Vorschriften beinhalten unter anderem Folgendes:
>> die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Rechtsbehelfe gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, insbesondere auch die Auferlegung von sämtlichen Kosten, Sanktionen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen mit gleicher Wirkung,
>> den Schutz vor Drittlandsurteilen, die in der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden.

Die Richtlinie gehört zum selben Paket wie die horizontale Empfehlung der Kommission gegen SLAPP-Klagen, die 2022 angenommen wurde und bereits umgesetzt wird.

Nächste Schritte
Der Text, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat politisch verständigt haben, muss nun noch von beiden Organen förmlich angenommen werden.

Hintergrund
In dem im Dezember 2020 angenommenen Aktionsplan für Demokratie in Europa wurde eine Reihe konkreter Initiativen angekündigt, um die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu fördern und zu schützen. Dazu gehörte auch eine Maßnahme zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft vor SLAPP-Klagen. Klagemissbrauch ist in der EU auf dem Vormarsch. Nicht selten sind Betroffene in mehreren Rechtsräumen mit mehreren Klagen gleichzeitig konfrontiert.

In manchen Mitgliedstaaten sind SLAPP-Klagen ein ernsthaftes Problem, wie in den Rechtsstaatlichkeitsberichten 2020 und 2021 festgestellt wurde. Im Rahmen des Projekts "Media Freedom Rapid Response" (MFRR) wurden im Jahr 2021 in der EU 626 Verstöße gegen die Pressefreiheit, darunter zahlreiche SLAPP-Klagen, dokumentiert, die 1063 Personen und Medienunternehmen in 30 Ländern trafen.

Ein tragisches Beispiel ist die Journalistin Daphne Caruana Galizia, gegen die 2017 zum Zeitpunkt ihrer Ermordung 43 Klagen anhängig waren. Bei SLAPP-Klagen geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, die Verklagten durch langwierige Verfahren finanziell und anderweitig unter Druck zu setzen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Wer solche Gefahren auf sich nimmt, um seinen Informationsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit gewissenhaft zu erfüllen, muss konkret unterstützt und geschützt werden können.

Zielscheibe sind aber nicht nur Journalistinnen Journalisten. Auch wer sich für Menschenrechte oder die Umwelt einsetzt, kann, ebenso wie Organisationen der Zivilgesellschaft, Opfer von SLAPP-Klagen werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 15.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen