Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Marktbeherrschender Online-Hotelvermittler im EWR


Fusionskontrolle: EU-Kommission übermittelt Booking Mitteilung der Beschwerdepunkte zur geplanten Übernahme von eTraveli
Die beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Hotelvermittlungsdienste könnte gestärkt werden



Die Europäische Kommission hat Booking Holdings ("Booking") ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass die geplante Übernahme der Flugo Group Holdings AB ("eTraveli") es Booking ermöglichen könnte, ihre Position auf dem Markt für Online-Hotelvermittlungsdienste im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") zu stärken. Sowohl Booking als auch eTraveli erbringen Online-Reisebürodienste, wobei Booking hauptsächlich Hotels und eTraveli vor allem Flüge vermittelt. Booking ist zudem – in erster Linie über die Preisvergleichsplattform "KAYAK" – auf dem Markt für Metasuchdienste tätig.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte
Am 16. November 2022 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um zu untersuchen, ob die Übernahme von eTraveli durch Booking die Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Hotelvermittlungsdienste im EWR stärken könnte.

Im Rahmen dieser Prüfung, mit der die Kommission Aufschluss über die möglichen Auswirkungen der Übernahme erhalten möchte, analysierte sie interne Unterlagen der beteiligten Unternehmen und holte Informationen und Stellungnahmen von konkurrierenden Online-Reisebüros und von Hotels ein.

Dabei kam die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass Booking der marktbeherrschende Online-Hotelvermittler im EWR ist. Die Kommission befürchtet, dass der Zusammenschluss

>> die beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Hotelvermittlungsdienste stärken, ihre Verhandlungsposition gegenüber Hotels verbessern und dazu führen könnte, dass die Nachfrage in geringerem Umfang durch günstigere alternative Vertriebskanäle gedeckt wird, da es auf dem Markt für Online-Hotelvermittlungsdienste bereits jetzt wenig Wettbewerb gibt und auf Booking offenbar kein Druck von konkurrierenden Online-Reisebüros, Hotels oder Endkunden ausgeübt wird;
>> Booking in die Lage versetzen könnte, ihr Ökosystem für Reisedienstleistungen (z. B. Flüge, Unterkunft, Autovermietungen, Attraktionen) zu erweitern, wodurch es für andere Unternehmen schwieriger würde, ihre Stellung auf dem Markt für Online-Hotelvermittlung zu bestreiten;
>> zu höheren Marktzutritts- und Expansionsschranken führen könnte, indem es für konkurrierende Online-Reisebüros schwieriger würde, einen ausreichenden Kundenstamm für Online-Hotelvermittlungsdienste aufzubauen;
>> es Booking ermöglichen könnte, ihre Kundenfrequenz erheblich zu steigern, sodass es den Umsatz im Bereich Online-Hotelvermittlung steigern könnte;
>> zu höheren Kosten für Hotels und möglicherweise Endkunden führen könnte.

Unternehmen und Produkte
Booking mit Sitz in den USA ist mit Marken wie Booking.com, Rentalcars, Priceline und Agoda auf dem Markt für Online-Reisebüros tätig. Im EWR ist Booking vor allem in der Online-Unterkunftsvermittlung unter der Marke Booking.com tätig und stellt in begrenztem Umfang Online-Flugvermittlungsdienste bereit, die es von eTraveli bezieht. Über ihre Sparte KAYAK erbringt Booking unter Marken wie KAYAK, Momondo, Cheapflights und HotelsCombined auch Metasuchdienste für Unterkünfte, Mietwagen und Flüge. Zudem bietet Booking bestimmten konkurrierenden Online-Reisebüros, die solche Dienste selber nicht bereitstellen können, über kommerzielle Partnerschaftsprogramme Zugang zu ihren Online-Unterkunftsvermittlungsdiensten.

eTraveli mit Sitz in Schweden betreibt über ihre Marken GotoGate, My Trip, Seat24 und SuperSaver ein Online-Reisebüro, über das es vor allem Flüge vermittelt. Unter der Marke Flygresor betreibt es in erster Linie in Schweden einen Metasuchdienst für Flüge, der bei eTraveli verbleiben wird und daher nicht Teil des Übernahmevorhabens ist.

Hintergrund
Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte setzt die Kommission die Beteiligten auf schriftlichem Wege förmlich über ihre kartellrechtlichen Bedenken in Kenntnis. Diese Mitteilung greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor. Booking hat nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, die Akte der Kommission einzusehen und eine mündliche Anhörung zu beantragen.

Das Vorhaben wurde am 10. Oktober 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission leitete am 16. November 2022 eine eingehende Prüfung ein und muss nun bis zum 30. August 2023 einen abschließenden Beschluss erlassen.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem Verfahren zum vorliegenden Zusammenschluss laufen derzeit vier weitere eingehende Prüfverfahren. Diese betreffen i) die geplante Übernahme von Asiana durch Korean Air, ii) die geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi, iii) die geplante Übernahme von VMware durch Broadcom und iv) die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Orange und MasMovil.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 03.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen