Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch


Klare Regeln zu Datenaustausch: EU-Kommission begrüßt Einigung zu Kurzzeitvermietungen
Online-Vermietungsplattformen: Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst



Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt. Sie wird für mehr Transparenz in diesem Sektor sorgen und ist eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen und intelligenten Tourismus.

Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. "Kurzzeitvermietungen sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen Ökosystems, sollten aber nicht auf Kosten der lokalen Gemeinschaften gehen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Die heutige Einigung wird es den lokalen Behörden ermöglichen, Kurzzeitvermietungen auf wirksame und angemessene Weise zu verwalten. Sie wird auch auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauen und sicherstellen, dass Online-Vermietungsplattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, Daten austauschen und zur Bekämpfung illegaler Angebote beitragen."

Die neuen Regeln sollen den Behörden, die sich mit den Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf lokale Gemeinden befassen wollen, wichtige Informationen liefern. Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten. Diese Mechanismen werden mit Unterstützung der Kommission bereits vorbereitet.

Hintergrund
Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Davon profitieren Gastgeber, Reisende und das Tourismusökosystem im weiteren Sinne. Sie bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für lokale Gemeinden, die mancherorts mit einem geringeren Angebot an erschwinglichem Wohnraum, steigenden Preisen oder übermäßigen Touristenströmen konfrontiert sind. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 29.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen