Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-MwSt-Regelung für Reisebüros


Steuern: Kommission verklagt die Niederlande wegen ihrer MwSt-Vorschriften für Reisebüros
Die niederländischen Behörden haben der Kommission zwar mitgeteilt, dass sie ihre Rechtsvorschriften bis 1. April 2011 mit der MwSt-Richtlinie in Einklang bringen würden, haben dies aber bis jetzt nicht getan

(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil dieser Mitgliedstaat die EU-MwSt-Regelung für Reisebüros nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG enthält eine besondere Regelung (die sog. Differenzbesteuerungsregelung) für Reisebüros, wenn diese Pauschalreisen an Reisende verkaufen. Da einzelne Komponenten der Pauschalreisen in unterschiedlichen Ländern stattfinden und daher unterschiedlichen MwSt-Vorschriften unterliegen können, sieht die MwSt-Richtlinie eine vereinfachte Anwendung der Mehrwertsteuer für Reisebüros vor.

Die Regelung gilt jedoch nicht für Reisebüros, die Pauschalreisen zwecks Weiterverkauf an andere Unternehmen, insbesondere andere Reisebüros, verkaufen. Die Niederlande haben diese Sonderregelung für Reisebüros nicht ordnungsgemäß umgesetzt, sondern wenden sie auch auf Verkäufe zwischen Reisebüros an. Dies führt zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Reisebüros, weil dadurch einige Büros steuerlich höher belastet werden als andere.

Im Februar 2008 hatte die Kommission den Niederlanden bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme – zweiter Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens – übermittelt. Die niederländischen Behörden haben der Kommission zwar mitgeteilt, dass sie ihre Rechtsvorschriften bis 1. April 2011 mit der MwSt-Richtlinie in Einklang bringen würden, haben dies aber bis jetzt nicht getan.

Hintergrund
Die Kommission hat die Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros in der EU im Jahr 2006 geprüft und festgestellt, dass 13 Mitgliedstaaten, darunter die Niederlande, sie nicht ordnungsgemäß umsetzen. Die mangelhafte Umsetzung kann zur Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Reisebüros führen, da einige von ihnen möglicherweise eine höhere Steuerlast tragen als andere. Seitdem haben Zypern, Ungarn, Lettland und das Vereinigte Königreich ihre Rechtsvorschriften an das EU-Recht angepasst. Die Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal und Spanien haben jedoch nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Änderung ihrer Vorschriften getroffen. Deshalb hat die Kommission diese Länder bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.

Für die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen