Elektronische Identifikationsmittel nutzen
Elektronischer Identitätsnachweis: Deutschland schließt als erstes EU-Staat Notifizierung ab
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen
EU-weit digital ein Gewerbe anmelden, die Steuern erklären, sich immatrikulieren oder das Auto anmelden: Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten ab September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.
Die EU-Kommission begrüßte die Notifizierung und fordert, dass auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten elektronische Identifikationsmittel nutzen. Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden können, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.
Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
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