EU-Zuckerquotenregelung endet
Das Ende der Quotenregelung ist ein wichtiger Wendepunkt für den europäischen Zuckersektor und markiert einen weiteren wichtigen Fortschritt für die stärkere Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik am Markt
Der Beschluss, die Zuckerquoten jetzt abzuschaffen, wurde zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Zuge der Reform der Agrarpolitik (GAP) von 2013 zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vereinbart
Am 30. September 2017 endete in der EU die Zuckerquotenregelung. Damit wurde nach beinahe 50 Jahren die letzte landwirtschaftliche Quotenregelung zur Verwaltung der Erzeugung eingestellt. Von 2006 bis 2010 wurde der Zuckersektor mit Fördermitteln in Höhe von 5,4 Mrd. Euro grundlegend umgestaltet. Hierdurch wurde der Sektor in die Lage versetzt, sich gründlich auf diesen Zeitpunkt vorzubereiten, und die Produktivität konnte in den vergangenen Jahren deutlich steigen.
Der Beschluss, die Zuckerquoten jetzt abzuschaffen, wurde zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Zuge der Reform der Agrarpolitik (GAP) von 2013 zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vereinbart.
Hierzu erklärte Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte: "Das Ende der Quotenregelung ist ein wichtiger Wendepunkt für den europäischen Zuckersektor und markiert einen weiteren wichtigen Fortschritt für die stärkere Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik am Markt. Jetzt haben die Erzeuger die Möglichkeit, ihren Handel auf den Weltmärkten auszuweiten – und mit der richtigen Unterstützung der Europäischen Kommission, etwa durch die Marktbeobachtungsstelle für Zucker, die zeitnahe und sachdienliche Marktdaten liefert, dürften sie beste Voraussetzungen für einen Erfolg erhalten. Ich bin sicher, dass sich der Sektor seit dem Beschluss über die Abschaffung der Zuckerquoten gut aufgestellt hat, um die Chancen zu nutzen, die sich daraus ergeben."
Das Ende der Quotenregelung gibt den Landwirten die Möglichkeit, ihre Erzeugung z. B durch Erschließung neuer Ausfuhrmärkte an echten Marktchancen auszurichten. Damit verbunden ist auch eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Marktteilnehmer, Erzeuger und Händler.
Fortsetzung der EU-Unterstützung für den Zuckersektor
Die Gemeinsame Agrapolitik sieht weiterhin verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der EU-Zuckersektor im Falle unvorhergesehener Marktstörungen unterstützt werden kann. So können unter anderem ein beträchtlicher EU-Einfuhrzoll erhoben werden (für Einfuhren außerhalb der präferenziellen Handelsabkommen). Zudem besteht die Möglichkeit, Beihilfen für die private Lagerhaltung zu gewähren oder Krisenmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Kommission im Falle schwerwiegender Marktkrisen mit starken Preisausschlägen nach oben oder unten tätig werden könnte. Außerdem ist für die Landwirte eine Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen vorgesehen, einschließlich der Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten, eine sogenannte freiwillige gekoppelte Stützung für Sektoren wie den Zuckerrübensektor zu zahlen.
Die Möglichkeit, dass die EU-Zuckerrübenerzeuger und -Zuckerrübenverarbeiter in den Verträgen kollektiv Vereinbarungen über die Wertaufteilung aushandeln, bleibt auch nach dem Ende der Quoten erhalten.
Außerdem hat die Europäische Kommission im Vorfeld zum Ende der Quotenregelung für mehr Transparenz auf dem Zuckermarkt gesorgt: Eine neue Marktbeobachtungsstelle für Zucker liefert zeitnahe Analysen und Statistiken zum Zuckermarkt, wertet diese aus und erstellt Prognosen, um Landwirten und Verarbeitern zu helfen, ihre Betriebe rentabler zu führen.
Hintergrund
Die Quotenregelung für Zucker wurde 1968 mit den ersten GAP-Vorschriften für Zucker zusammen mit einem deutlich über dem Weltmarktpreis liegenden Stützpreis für die Erzeuger eingeführt. Den Beschluss zur Beendigung der Quotenregelung für den Zuckersektor haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2006 gefasst.
Das Ende der Regelung erfolgt nach einer grundlegenden Reform im Zeitraum 2006-2010. Der durchschnittliche Zuckerpreis in der EU hat sich seit Ende 2016 erholt und liegt seit einigen Monaten konstant bei etwa 500 Euro/t. Die EU ist mit ungefähr 50 Prozent der Erzeugung der größte Rübenzuckerproduzent weltweit. Rübenzucker macht jedoch nur 20 Prozent der weltweit erzeugten Zuckermenge aus. Die restlichen 80 Prozent werden aus Zuckerrohr hergestellt. Die EU-Zuckerrübenerzeugung stammt größtenteils aus der nördlichen Hälfte Europas, wo das Klima für den Rübenanbau günstiger ist. Die EU verfügt auch über einen wichtigen Raffinieriesektor, in dem eingeführter Rohrohrzucker verarbeitet wird.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 20.11.17
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