Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie


Umwelt: Kommission drängt Österreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Naturschutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz


(02.07.12) - Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich bestimmte Hochwasserschutz- und wasserwirtschaftliche Projekte in Naturschutzgebieten nicht vorschriftsgemäß bewertet. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Österreich aufgefordert wird, sich an die einschlägigen EU-Vorschriften zu halten. Antwortet Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erfordern, dass alle Projekte, die signifikante Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete haben können, einer vorherigen Bewertung ihrer Folgen für das Gebiet unterzogen werden. Die Umweltvorschriften in Niederösterreich klammern derzeit Erneuerungen von Hochwasserschutzprojekten ‑wie die Versetzung oder die Erhöhung von Dämmen, die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen ‑und andere wasserbezogenen Verwaltungsbeschlüsse von diesem Erfordernis aus. In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind solche allgemeinen Ausnahmen verboten und liegt der Nachdruck auf einer fallbezogenen Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf das betreffende Gebiet.

Im Oktober 2011 hat die Kommission den österreichischen Behörden in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben zugeleitet. Da Österreich seine Haltung gegenüber der Bewertung für Schutzgebiete bisher nicht geändert hat, wird nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrund
Die Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz – regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die Habitatrichtlinie von 1992 bildet einen der Eckpfeiler der Europäischen Naturschutzpolitik und schützt über 1000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 200 natürliche Lebensräume wie besondere Arten von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten, die von europäischer Bedeutung sind. Die durch die Richtlinien geschützten Gebiete bilden Natura 2000, das EU-weite Netz von Naturschutzgebieten.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat Natura-2000-Gebiete abgegrenzt mit dem Ziel, das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa zu sichern. Das Natura‑2000‑Netz umfasst von den Mitgliedstaaten ausgewiesene besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC, im Fall der Habitat-Richtlinie und Special Protection Areas, SPAs, im Fall der Vogelschutzrichtlinie). Dabei ist das Natura‑2000‑Netz kein System strenger Naturschutzgebiete, in denen menschliche Aktivitäten generell ausgeschlossen werden: Das meiste Land befindet sich in Privatbesitz und der Nachdruck liegt auf einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen