Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsdruck durch mehrere Konkurrenten


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Automobilzulieferers ixetic durch kanadischen Konkurrenten Magna
Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren


(20.12.12) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zweier Automobilzulieferer, in dessen Rahmen das Unternehmen Magna International Inc (Kanada) die deutsche ixetic Verwaltungs GmbH übernimmt, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nach wie vor dem Wettbewerbsdruck mehrerer Konkurrenten ausgesetzt sein wird und dass den Kunden auf allen betroffenen Märkten noch genügend andere Anbieter zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden.

Da sich die Geschäftsbereiche der beteiligten Unternehmen geografisch ergänzen und es starke, ernstzunehmende Wettbewerber auf dem Markt gibt, kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Das Vorhaben wurde am 23. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Magna ist ein weltweit tätiger diversifizierter Automobilzulieferer, der Automobiltechnik, Baugruppen, Module und Komponenten entwickelt, produziert und vertreibt. Abnehmer seiner weltweit vertriebenen Produkte und Dienstleistungen sind vorwiegend Originalausrüster (OEM) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Der Automobilzulieferer ixetic hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Hydraulik- und Vakuumpumpen für vorwiegend in Europa ansässige OEM spezialisiert. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen