Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bank muss Verhaltensbeschränkungen einhalten


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderungen zum ING-Umstrukturierungsplan
ING hat einem festen Rückzahlungsplan zugestimmt und wird dem niederländischen Staat in den nächsten drei Jahren sämtliche staatliche Beihilfen einschließlich Prämien zurückzahlen


(11.12.12) - Nach dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden hat die Kommission den geänderten Umstrukturierungsplan des niederländischen Finanzinstituts ING nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. ING hat einem festen Rückzahlungsplan zugestimmt und seinen Vorschlag zur Einführung eines neuen Wettbewerbers auf dem niederländischen Privatkundenmarkt überarbeitet. Außerdem muss die Bank zum Ausgleich für verlängerte Fristen bei der Veräußerung bestimmter Vermögenswerte bestimmte Verhaltensbeschränkungen über einen verlängerten Zeitraum einhalten. Der neue Plan trägt den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Rechnung.

Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte: "Die Ausgewogenheit des ursprünglichen Plans wird durch unsere Vereinbarung mit der niederländischen Regierung nicht beeinträchtigt. Der geänderte Plan trägt den Fragen Rechnung, die sich aufgrund der umfangreichen staatlichen Beihilfen stellten, die ING erhalten hat. ING wird dem niederländischen Staat in den nächsten drei Jahren sämtliche staatliche Beihilfen einschließlich Prämien zurückzahlen. Des Weiteren wurden Anreize geschaffen, um sicherzustellen, dass es ING gelingt, einen neuen Wettbewerber – die NN Bank – auf dem niederländischen Endkundenmarkt einzuführen."

Die Niederlande meldeten Anfang 2012 mehrere Änderungen am 2009 genehmigten Umstrukturierungsplan an, weil bei der Umsetzung des Plans Schwierigkeiten aufgetreten waren. ING hatte es insbesondere versäumt, ein Entgelt für die staatliche Unterstützung zu zahlen; zudem gelang es dem Unternehmen nicht, die Westland Utrecht Bank (WUB) wie ursprünglich im Jahr 2009 vorgesehen, zu veräußern. Im Mai 2012 leitete die Kommission ein Hauptprüfungsverfahren der angemeldeten Änderungen ein.

In dem geänderten Umstrukturierungsplan verpflichtet sich ING, das noch ausstehende staatliche Kapital bis 2015 an den niederländischen Staat zurückzuzahlen. Die Kommission stimmte einer Verlängerung der Frist zur Veräußerung der Versicherungssparte von ING in Europa aufgrund der schwierigen Marktlage und den Besonderheiten des Geschäfts des Finanzinstituts zu. Die Modalitäten der Veräußerung von ING Insurance US wurden ebenfalls geändert. Zum Ausgleich dafür werden die Fristen für das Übernahmeverbot und der Verzicht auf Preisführerschaft verlängert. Mit der Gründung der NN Bank, in welche die Hypothekenbank WUB integriert wird und die gemeinsam mit deren niederländischen Versicherungsgeschäft bis 2015 veräußert werden soll, soll der Wettbewerb auf dem stark konzentrierten niederländischen Privatmarkt belebt werden.

Als Reaktion auf das Versäumnis von ING, die WUB innerhalb der ursprünglich angesetzten Frist zu veräußern, hat das Finanzinstitut außerdem zugesagt, eine Reihe von Verhaltensbeschränkungen einzuhalten, durch die der kommerzielle Erfolg der NN Bank gewährleistet werden soll. Das Verbot der Preisführerschaft in den Niederlanden wird nicht verlängert, weil es sich durch die neuen Beschränkungen erübrigt. Das Verbot der Preisführerschaft für ING Direct Europe wird dagegen sowohl verlängert als auch verschärft.

Hintergrund
Im Herbst 2008 gewährte der niederländische Staat der ING zunächst eine Rekapitalisierung von 10 Mrd. EUR und im März 2009 eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte mit einem Beihilfeelement von 5 Mrd. EUR. Im Oktober 2009 änderten die Niederlande die Rückzahlungsbedingungen für die Rekapitalisierungsbeihilfe und gaben ING damit die Möglichkeit, Zahlungen früher und zu günstigeren Bedingungen vorzunehmen, was ebenfalls eine Beihilfe darstellt. Im Rahmen der niederländischen Garantieregelung bergab ING außerdem staatlich besicherte Anleihen.

Im November 2009 genehmigte die Kommission den Umstrukturierungsplan von ING. Im März 2012 hob das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission von 2009 wegen mangelnder Begründung in der Analyse eines geringen Teils der gewährten Beihilfen auf (T-29/10 und T-33/10).

Im Mai 2012 nahm die Kommission einen neuen Beschluss an, mit dem sie den Umstrukturierungsplan von 2009 unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils genehmigte. Zugleich leitete die Kommission ein Hauptprüfverfahren des von den Niederlanden angemeldeten geänderten Umstrukturierungsplans sowie der Preisstrategie von ING Direct in Italien ein, auf die die Kommission durch eine Beschwerde aufmerksam gemacht worden war. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen